- Ratgeber – Arbeitssicherheit
PSAgA bei Montagearbeiten: Absturzsicherung, Anschlagpunkte, Rettung
Von Tobias Schott · Lesezeit ca. 23 Minuten · Stand: Oktober 2026
PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – ist bei Montagearbeiten die letzte Maßnahme in der Rangfolge, nicht die erste. Sie kommt zum Einsatz, wenn Seitenschutz, Bühne oder Netz nicht möglich sind. Und sie ist nur dann zulässig, wenn geeignete Anschlagpunkte, unterwiesene Benutzer und ein Rettungskonzept vorhanden sind.
Eine Kranbrücke wird in zwölf Metern Höhe auf die Kranbahn gesetzt, ein Rohrstrang unter dem Hallendach verschraubt, eine Übergabestelle an einer Absturzkante im ersten Obergeschoss montiert. Arbeiten in der Höhe gehören zu fast jeder Montage – und dort kann ein Fehltritt tödlich enden. Absturz ist seit Jahrzehnten eine der häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle. Wer PSAgA bei Montagearbeiten einsetzt oder als Auftraggeber zulässt, trägt Verantwortung, die über das Aushändigen eines Gurts hinausgeht.
Für Sie als Sicherheitsfachkraft, Bauleiter oder Einkäufer stellt sich die Frage von zwei Seiten. Wie sichern Sie die Höhenarbeit Ihres eigenen Personals? Und was dürfen Sie von einem Montagebetrieb verlangen, der auf Ihrem Gelände in der Höhe arbeitet? Beides beantwortet dieser Ratgeber, der das Stichwort „PSAgA Montage“ von der Rangfolge der Maßnahmen bis zum Rettungskonzept durchgeht. Er vertieft unseren Grundlagenartikel über die Nachweise, die Sie von einem Nachunternehmer für Montagearbeiten verlangen dürfen um das Thema Absturz. Und er zeigt, wie wir das bei Kran-, Bühnen- und Anlagenmontagen zwischen Babenhausen, Frankfurt und Kassel umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- PSAgA ist nach dem Arbeitsschutzgesetz die nachrangige Maßnahme. Zuerst wird die Höhenarbeit vermieden, dann kollektiv gesichert (Seitenschutz, Bühne, Gerüst), dann aufgefangen (Netz, Schutzgerüst) – und erst dann persönlich gesichert.
- Ein Auffangsystem besteht aus Anschlageinrichtung, Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät und Auffanggurt; ein Rückhaltesystem verhindert, dass die Absturzkante überhaupt erreicht wird.
- Der Anschlagpunkt entscheidet: Er muss die Kräfte eines aufgefangenen Sturzes aufnehmen, möglichst oberhalb des Benutzers liegen und Pendelsturz und Kantenbeanspruchung vermeiden.
- Wer ein fremdes Gerüst nutzt, nimmt es vorher selbst in Augenschein und ändert nichts daran – das gilt für jeden Arbeitgeber auf der Baustelle.
- Wer PSAgA einsetzt, braucht ein Rettungskonzept: Eine im Gurt hängende Person muss durch die eigenen Leute rasch gerettet werden – das Hängetrauma lässt keine Zeit, auf externe Hilfe zu warten.
- PSAgA wird vor jeder Benutzung per Sichtprüfung und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft; die Unterweisung enthält praktische Übungen – Anlegen, Anschlagen, Hängen, Retten.
- Als Auftraggeber dürfen Sie vom Montagebetrieb Gefährdungsbeurteilung, Rettungskonzept, Prüfnachweise der PSAgA und Unterweisungsnachweise verlangen – und sollten es tun.
Was ist PSAgA?
PSAgA ist die Abkürzung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: ein System aus Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtung. Es hindert eine Person entweder am Erreichen der Absturzkante oder fängt einen Sturz so auf, dass die auf den Körper wirkenden Kräfte begrenzt bleiben. Im Unterschied zu kollektiven Maßnahmen wie Geländer oder Netz schützt PSAgA nur die Person, die sie korrekt trägt und angeschlagen hat.
Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ unterscheidet mehrere Systeme:
- Rückhaltesystem: Das Verbindungsmittel ist so kurz, dass der Benutzer die Absturzkante gar nicht erreichen kann. Es ist das bevorzugte System, weil es den Sturz verhindert statt ihn aufzufangen – typisch auf Flachdächern und in Hubarbeitsbühnen.
- Auffangsystem: Der Benutzer kann abstürzen, wird aber aufgefangen. Dazu gehören der Auffanggurt mit Auffangöse, ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder ein Höhensicherungsgerät und eine Anschlageinrichtung. Das Höhensicherungsgerät ist eine Art Gurtaufroller, der bei plötzlichem Zug blockiert. Der Falldämpfer begrenzt den Fangstoß, die beim Auffangen auf den Körper wirkende Kraft, auf höchstens 6 Kilonewton.
- Haltesystem (Arbeitsplatzpositionierung): Der Benutzer wird an einem Standplatz gehalten, um beide Hände frei zu haben; es ersetzt kein Auffangsystem.
- Seilzugangstechnik: Arbeiten im Seil mit Trag- und Sicherungsseil – ein eigenes Fachgebiet mit eigener Ausbildung, für Montagebetriebe die Ausnahme.
Die Anschlageinrichtung ist der Punkt, an dem das System befestigt wird – ein fest montierter Anschlagpunkt, ein Anschlagband um einen Träger, eine Schiene oder ein horizontales Seilsystem.
Rechtlich ist PSAgA persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung. Der Arbeitgeber wählt sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung aus, stellt sie bereit, hält sie instand und unterweist die Beschäftigten. Bei Ausrüstung gegen tödliche Gefahren geschieht das ausdrücklich mit Übungen.
Wann ist PSAgA bei Montagearbeiten überhaupt zulässig?
PSAgA ist zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass eine Absturzsicherung durch Seitenschutz, Gerüst oder Bühne nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Dasselbe gilt für eine Auffangeinrichtung durch Netz oder Schutzgerüst – und erst dann. Diese Rangfolge ist keine Empfehlung, sondern Rechtslage. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) verlangt, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen und individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu treffen. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.1 konkretisiert das für Absturzkanten. Für die Arbeit mit und an Arbeitsmitteln sagt die Absturzregel TRBS 2121 dasselbe: Absturzsicherung vor Auffangeinrichtung vor PSAgA. PSAgA nur „auf das erforderliche Minimum“ und mit einem Rettungskonzept, weil eine hängende Person schnell gerettet werden muss. Für Sie heißt das: Wer PSAgA in einer Gefährdungsbeurteilung einplant, muss begründen können, warum Bühne, Gerüst oder Netz nicht gehen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Die Rangfolge im Einzelnen
Das sogenannte TOP-Prinzip ordnet Maßnahmen in technisch, organisatorisch und personenbezogen. Auf Höhenarbeit übertragen heißt das:
- Vermeiden: Kann die Arbeit am Boden erledigt werden? Eine Kranbrücke, die am Boden vormontiert und in einem Hub auf die Bahn gesetzt wird, spart Stunden in der Höhe. Vormontage ist die wirksamste Absturzsicherung.
- Absturzsicherung (kollektiv, technisch): Seitenschutz an der Kante, Gerüst, Hubarbeitsbühne mit geschlossenem Korb, Abdeckung von Öffnungen. Diese Maßnahmen schützen jeden, ohne dass er etwas tun muss.
- Auffangeinrichtung (kollektiv): Einrichtungen, die einen Sturz auffangen, ihn aber nicht verhindern. Der BG BAU/BAuA-Baustein „Arbeits- und Schutzgerüste, Schutz vor Absturz" nennt Randsicherungen, Fang- und Dachfanggerüste, Dachschutzwände und Schutznetze. Dazu Arbeitsplattformnetze, die sogar betreten werden dürfen. Schutznetze sind auch die Antwort auf nicht durchtrittsichere Flächen wie Lichtbänder und leichte Hallendächer. Die liegen bei Montagen unter dem Dach regelmäßig im Weg.
- PSAgA (individuell): Wenn das alles nicht geht – etwa bei kurzen Arbeiten an Stellen, die weder Gerüst noch Bühne erreichen.
Quer dazu steht die Absperrung des Gefahrenbereichs. Wer die Absturzkante gar nicht erreichen kann, braucht an ihr keine Sicherung. Der Baustein verlangt dafür feste Elemente – Bauzaun, Geländer, Ketten oder Seile – in mehr als 2,0 Metern Abstand von der Kante. Flatterband als optische Markierung ist nicht zulässig.
Die Absturzhöhe
Ab wann eine Absturzkante gesichert werden muss, regeln Arbeitsstättenrecht und Unfallverhütungsvorschriften. In Arbeitsstätten verlangt die ASR A2.1 Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ab mehr als einem Meter Absturzhöhe. Für Baustellen gibt der Gerüst-Baustein die Schwellen der DGUV Vorschrift 38 wieder. An Verkehrswegen, Treppen und Öffnungen gilt mehr als 1,00 Meter, an sonstigen Arbeitsplätzen mehr als 2,00 Meter. Auf flachen Dächern und Geschossdecken bis 50 Quadratmeter sind es mehr als 3,00 Meter. Über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, gilt die Pflicht unabhängig von der Höhe.
Seitenschutz und Öffnungen
Wo die Sicherung kollektiv erfolgt, beschreibt der Baustein den Standard. Das ist ein dreiteiliger Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und einem 150 Millimeter hohen Bordbrett, das Werkzeug und Kleinteile zurückhält. Er darf nur entfallen, wenn der Abstand zwischen Belagkante und Bauwerk höchstens 0,30 Meter beträgt. Öffnungen in Böden und Decken bis 9,00 Quadratmeter und 3,0 Meter Kantenlänge dürfen stattdessen mit einer fachgerechten Abdeckung gesichert werden. Das zählt bei Montageöffnungen für Einbringungen.
Was das für Hubarbeitsbühnen bedeutet
Eine Hubarbeitsbühne ist eine kollektive Absturzsicherung – der Korb mit Geländer ist der gesicherte Arbeitsplatz. Trotzdem wird in Auslegerbühnen, also Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen, PSAgA als Rückhaltesystem mit kurzem Verbindungsmittel getragen. Der Grund ist der Peitscheneffekt, der Personen aus dem Korb schleudern kann. In Scherenbühnen ist das in der Regel nicht erforderlich. Den Einsatz von Hubarbeitsbühnen bei Montagearbeiten behandeln wir in einem eigenen Ratgeber.
Was gilt, wenn der Montagebetrieb ein fremdes Gerüst nutzt?
Wer als Nachunternehmer ein Gerüst nutzt, das ein anderes Unternehmen gestellt hat, muss es vor der ersten Nutzung selbst in Augenschein nehmen. Diese Pflicht trifft nach dem Gerüst-Baustein jeden Arbeitgeber, der Beschäftigte auf ein Gerüst schickt, nicht nur den Gerüstersteller. Auf Baustellen im Rhein-Main-Gebiet ist das unser Alltag. Das Fassaden- oder Raumgerüst steht, wenn wir mit Kranbahn, Rohrleitung oder Stahlbau kommen. Ob es für unsere Arbeit taugt, beantwortet niemand für uns.
Der Baustein beschreibt den Ablauf. Der Gerüstersteller stellt nach Fertigstellung den ordnungsgemäßen Zustand fest und protokolliert ihn durch ein wetterfestes Dokument am Gerüst. Dann übergibt er das Gerüst an die Nutzer – idealerweise gemeinsam und dokumentiert. Danach prüft jeder nutzende Arbeitgeber auf offensichtliche Mängel: fehlender Seitenschutz, lose Beläge, fehlende Verankerung. Bauliche Änderungen lässt er ausschließlich vom Ersteller ausführen. Wer einen Belag für eine Rohrdurchführung herausnimmt, verändert das Gerüst.
Drei Punkte prüfen wir zusätzlich. Erstens die Lastklasse: Ein Fassadengerüst trägt nicht automatisch Schweißgerät, Flaschenwagen und Montagematerial. Der Baustein verlangt, Gerüste für Lasten aus Materialtransport über Winden, Krane oder Hublader eigens auszulegen und besonders regelmäßig zu prüfen. Zweitens den Zugang: Treppen und Aufzüge sind Leitern vorzuziehen, innenliegende Leitern nur bis 5 Meter Aufstiegshöhe zulässig. Drittens die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Unternehmen, die der Baustein als besondere Gefährdung benennt. Wer wann wo auf dem Gerüst arbeitet, gehört in die Baustellenbesprechung.
Wie werden Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen richtig gewählt?
Ein Anschlagpunkt muss drei Bedingungen erfüllen. Er muss die Kräfte eines aufgefangenen Sturzes sicher aufnehmen, so liegen, dass Fallhöhe und Pendelbewegung minimal bleiben, und zum Verbindungsmittel passen. Verlangt wird der Nachweis der Tragfähigkeit. Bei geprüften Anschlageinrichtungen liefert ihn die Herstellerangabe, bei Bauteilen der Anlage oder des Gebäudes eine fachkundige Beurteilung.
Geprüfte Anschlageinrichtungen
Fest installierte Anschlagpunkte, Anschlagschienen und horizontale Seilsicherungssysteme sind geprüfte Produkte mit Kennzeichnung. Sie sind der Normalfall auf Dächern, an Kranbahnen oder an Anlagen, die regelmäßig gewartet werden. Für Planer und Instandhaltungsleiter heißt das: Wer eine Anlage plant oder betreibt, an der wiederkehrend in der Höhe gearbeitet wird, plant die Anschlageinrichtung mit. Ihre Lage gehört in die Revisionsunterlagen – ohne sie behilft sich jeder Monteur anders. Auf Baustellen mit Kran kommt der Hubplan hinzu: Anschlagpunkte für Personen dürfen nicht im Schwenkbereich der Last liegen.
Bauteile der Anlage als Anschlagpunkt
In Bestandshallen fehlen geprüfte Anschlagpunkte oft. Dann werden Stahlträger, Binder oder Kranbahnträger mit Anschlagbändern oder Trägerklemmen genutzt. Zulässig ist das, wenn eine fachkundige Person, im Zweifel der Tragwerksplaner, bestätigt, dass das Bauteil die Kräfte aufnimmt. Außerdem muss das Anschlagmittel für Kantenbeanspruchung geeignet sein. Nicht geeignet sind Rohrleitungen, Kabeltrassen, Lüftungskanäle, Geländer und Gitterroste, auch wenn sie stabil aussehen.
Lage des Anschlagpunkts
Der Anschlagpunkt sollte möglichst oberhalb des Benutzers liegen. Wie hoch „oberhalb“ mindestens heißt, sagt die TRBS 2121 Teil 1 für Gerüstbauer, die mit PSAgA arbeiten: mindestens einen Meter über der Standfläche. Diesen Wert setzen wir auch bei Montagearbeiten als Untergrenze an. Je tiefer der Punkt liegt, desto größer werden freie Fallhöhe und Fangstoß und desto mehr Freiraum unter dem Benutzer wird benötigt. Dieser Freiraum – die lichte Höhe bis zum nächsten Hindernis – wird regelmäßig unterschätzt. Verbindungsmittel, Falldämpferdehnung, Körpergröße und Sicherheitsabstand summieren sich zu mehreren Metern. In geringer Höhe ist ein Auffangsystem deshalb oft schlechter als ein Rückhaltesystem oder ein Höhensicherungsgerät mit kurzem Bremsweg.
Pendelsturz und Kanten
Liegt der Anschlagpunkt seitlich versetzt, pendelt der Benutzer beim Sturz – gegen Stützen, Anlagenteile oder über eine Kante. Pendelsturz wird vermieden, indem der Anschlagpunkt möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz liegt oder ein horizontales System mitwandert. Läuft das Verbindungsmittel über eine Kante, muss es dafür geprüft sein. Kantengeeignete Höhensicherungsgeräte sind gekennzeichnet.
Ein Unterschied, der auf Baustellen immer wieder verwechselt wird: Anschlagmittel für Lasten – Rundschlingen, Ketten, Schäkel – sind keine Anschlageinrichtungen für Personen und umgekehrt. Beide haben eigene Normen, Prüfungen und Kennzeichnungen. Welche Regeln für Lasten gelten, beschreibt unser Ratgeber über Anschlagmittel für schwere Lasten.
Was gehört in ein Rettungskonzept?
Ein Rettungskonzept legt vor Beginn der Höhenarbeit fest, wer eine im Gurt hängende oder in der Höhe verunglückte Person wie und womit rettet. Das geschieht aus eigener Kraft des Teams, ohne auf externe Hilfe zu warten. Die DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ macht es zur Pflicht, sobald PSAgA eingesetzt wird. Sie verlangt, dass die Beschäftigten darin unterwiesen und geübt sind.
Warum Zeit der entscheidende Faktor ist
Wer nach einem aufgefangenen Sturz bewegungslos im Gurt hängt, ist in Gefahr – auch ohne Verletzung. Die Beingurte stauen das Blut in den Beinen, es droht das Hängetrauma. Das ist ein orthostatischer Schock, der innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich wird. Deshalb reicht „im Notfall rufen wir die Feuerwehr“ nicht. Die Anfahrt einer Höhenrettungsgruppe dauert länger, als eine hängende Person warten kann.
Die Bausteine
Ein tragfähiges Rettungskonzept beantwortet konkret:
- Wer rettet? Mindestens eine zweite, unterwiesene Person ist in Ruf- und Sichtweite – Alleinarbeit mit PSAgA ist ausgeschlossen.
- Womit? Ein Rettungsgerät liegt griffbereit am Arbeitsplatz, nicht im Fahrzeug: Abseilgerät, Rettungshubgerät oder Höhensicherungsgerät mit Rettungsfunktion. Alternativ steht eine Hubarbeitsbühne bereit, mit der die Person erreicht und abgesenkt wird.
- Wie? Der Ablauf ist beschrieben: Alarm, Zugang zur Person, Entlastung des Gurts, Ablassen oder Hochziehen, Erstversorgung, Übergabe an den Rettungsdienst. Wer die Person nicht sofort abnehmen kann, entlastet die Beingurte – etwa mit Trittschlingen.
- Wohin und wer wird gerufen? Notruf, Rettungspunkt, Zufahrt für den Rettungsdienst, Ansprechpartner des Betreibers.
- Wurde geübt? Ein Konzept, das nie geprobt wurde, versagt im Ernstfall. Die Rettung gehört in die praktische Unterweisung.
Die Rettungskette auf der fremden Baustelle
Das Rettungskonzept des Montagebetriebs endet an der Übergabe an den Rettungsdienst. Dort beginnt die Baustellenorganisation des Auftraggebers oder Generalunternehmers, auf die wir uns verlassen müssen. Der BG BAU/BAuA-Baustein „Baustelleneinrichtung – Notfälle und Rettungsmaßnahmen“ verlangt, Rettungskonzepte für besondere Baustellen zu erstellen und mit allen Beteiligten zu proben. Bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen sind Rettungsgeräte für die Rettung aus großer Höhe vorzuhalten, und jeder Bauzustand ist neu zu bewerten. Bei eingeschränkter Zugänglichkeit empfiehlt er, mögliche Einsätze gemeinsam mit dem Rettungsdienst zu planen. Dabei wird geklärt, welche Durchgangsbreiten und Flächen frei bleiben müssen.
Was wir deshalb vor jeder Höhenarbeit vom Baustellenbetreiber abfragen, steht ebenfalls im Baustein. Der Alarmplan mit den Nummern der örtlichen Rettungsdienste hängt sichtbar aus. Die Ersthelfer sind mit Namen bekannt. Gefordert ist mindestens ein Ersthelfer bis 20 Beschäftigte und zwei ab 21, dann auch eine Krankentrage. Ab mehr als 50 Beschäftigten kommt ein Erste-Hilfe-Raum oder -Container dazu. Wo der Mobilfunkempfang nicht sicher ist, gibt es eine zweite Meldeeinrichtung über Festnetz oder Funk. Die Rettungszufahrt ist vom öffentlichen Verkehrsraum aus gekennzeichnet, ein Anfahrtsplan liegt beim Rettungsdienst, und ein Lotse empfängt den Rettungswagen am Tor. Flucht- und Rettungswege bleiben frei – bis 20 Personen mindestens 1,00 Meter, bis 200 Personen 1,20 Meter breit. Im Bestand sind das oft die vorhandenen Treppenhäuser.
Für Auftraggeber ist das Rettungskonzept ein guter Prüfstein für die Qualität eines Nachunternehmers. Wer erklären kann, wer vor Ort womit rettet, hat die Höhenarbeit zu Ende gedacht. In unserem Ratgeber zu RAMS und Gefährdungsbeurteilung für Montagearbeiten zeigen wir, wo das Rettungskonzept im Dokumentenpaket seinen Platz hat.
Wie werden PSAgA bei Montagearbeiten geprüft und wann sind sie ablegereif?
PSAgA werden auf zwei Ebenen geprüft. Vor jeder Benutzung prüft der Benutzer per Sicht- und Funktionsprüfung. Mindestens einmal jährlich – nach Bedarf häufiger – prüft eine sachkundige Person. Nach einer Sturzbelastung, bei sichtbaren Schäden oder nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen Gebrauchsdauer wird die Ausrüstung aus dem Verkehr gezogen. Grundlage sind die PSA-Benutzungsverordnung und die Herstellerangaben.
Die Sichtprüfung vor dem Einsatz
Der Benutzer prüft Gurtbänder auf Schnitte, Scheuerstellen und Verfärbungen durch Chemikalien oder UV-Strahlung. Er prüft Nähte auf Beschädigung, Beschläge auf Verformung und Korrosion und Falldämpfer auf unversehrte Hülle. Dazu Höhensicherungsgeräte auf Blockierfunktion und Seilzustand und Karabiner auf Verschlussfunktion. Was auffällt, wird nicht benutzt.
Die Sachkundigenprüfung
Die jährliche Prüfung führt ein Sachkundiger durch – eine zur Prüfung befähigte Person mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung. Er prüft jedes Teil anhand der Herstellerangaben, dokumentiert das Ergebnis in Prüfkarte oder Prüfbuch und kennzeichnet die Ausrüstung mit dem nächsten Prüftermin. Die Prüffrist gehört in den Wartungsplan wie bei jedem anderen Arbeitsmittel. Ablegereif ist, was die Verschleißgrenze erreicht hat, mechanisch beschädigt oder chemisch belastet ist. Ebenso, wenn die Kennzeichnung unleserlich oder die Gebrauchsdauer abgelaufen ist.
Was Auftraggeber verlangen dürfen
Sie dürfen von jedem Nachunternehmer den Nachweis verlangen, dass die eingesetzte PSAgA geprüft ist. Auf der Baustelle ist das in Sekunden kontrolliert, denn jeder Gurt trägt ein Prüfetikett mit Datum.
Welche Unterweisung ist für Höhenarbeit vorgeschrieben?
Für Höhenarbeit mit PSAgA ist eine Unterweisung mit praktischen Übungen vorgeschrieben. Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt für Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren ausdrücklich Übungen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und in regelmäßigen Abständen. Eine Unterschrift unter einer Betriebsanweisung reicht nicht.
Eine wirksame Unterweisung umfasst:
- Anlegen und Einstellen des Auffanggurts – ein zu lockerer Gurt verletzt beim Auffangen.
- Auswahl und Beurteilung des Anschlagpunkts: Lage, Freiraum, Pendelsturz.
- Umgang mit Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgerät, einschließlich Kantenbeanspruchung.
- Verhalten im Gurt nach einem Sturz: ruhig bleiben, Beine bewegen, Trittschlinge nutzen.
- Rettung des Kollegen mit dem vorhandenen Rettungsgerät – praktisch, nicht als Vortrag.
- Sichtprüfung vor dem Einsatz und Ablegekriterien.
Auf fremden Baustellen kommt die Sicherheitseinweisung des Betreibers hinzu. Im Rechenzentrum ist das die Induction mit Erlaubnisschein (Permit to Work) für die Höhenarbeit, täglicher Kurzunterweisung (Toolbox Talk) und Vorgaben zur PSA. Bei Hubarbeiten kommt die Abstimmung mit der verantwortlichen Person für Hebearbeiten dazu, die den Hub freigibt und abbrechen darf. Wie diese Rolle bestellt wird, erklärt unser Ratgeber zur verantwortlichen Person für Hebearbeiten. Höhenarbeit und Kranarbeit treffen auf Montagebaustellen fast immer zusammen.
So machen wir das in der Praxis
In unserer Praxis entscheidet sich die Absturzsicherung bei jeder Montage neu – nach Höhe, Zugang, Dauer und Halle. Vier Einsätze aus unserem Auftragstagebuch zeigen die Bandbreite.
Kranmontage in über 30 Metern Höhe
Für einen Kunden aus der Hygiene- und Gesundheitsbranche haben wir einen 16-Tonnen-Kran in über 30 Metern Höhe montiert – mit drei Monteuren an einem Tag, neben weiteren Gewerken. In dieser Höhe gibt es keine Diskussion über Freiraum und Fangstoß. Jeder Arbeitsplatz ist kollektiv gesichert, oder der Monteur ist angeschlagen, bevor er den gesicherten Bereich verlässt. Und die Rettung ist vor dem ersten Schritt nach oben geklärt.
Portalkran in Babenhausen: Höhenarbeit aus der Bühne
Bei der Montage eines Portalkrans in Babenhausen haben zwei Monteure in zwei Tagen ein Kranportal aufgebaut, per Laser ausgerichtet und vergossen. Am zweiten Tag haben sie die zwei Tonnen schwere Kranbrücke am Boden vormontiert und in einem Hub mit dem Stapler auf die Portalbahn gesetzt. Die Höhenarbeit – Bahnträger führen, Brücke einweisen, Fahrwerk, Stromschiene und Endabschaltung montieren – fand aus Arbeitsbühnen statt, die Feinmontage aus einer Gelenkbühne. Das ist die Rangfolge in Reinform. Vormontage am Boden reduziert die Zeit in der Höhe, die Bühne ist der kollektiv gesicherte Arbeitsplatz. PSAgA dient im Korb der Auslegerbühne als Rückhaltesystem.
Kippschleuse an der Absturzkante
An einer Produktionsanlage haben wir eine Kippschleuse als Palettenübergabeplatz an einer Absturzkante im ersten Obergeschoss montiert. Die Schleuse löst ein Absturzproblem technisch. Der Mitarbeiter kommissioniert die Ware in die Schleuse und verschließt sie von Hand. Erst dann kann sie von außen mit dem Stapler abgenommen werden, ohne dass jemand an die Kante tritt. Befestigt wurde die Konstruktion mit Schwerlastankern. Für die Montage selbst galt: erst gesichert, dann montiert.
Stahlbühne am Flughafen Kassel
Beim Aufbau einer Stahlbühne in einer Produktionshalle am Flughafen Kassel haben wir Geländer und Treppen zeitgleich mit der Bühne montiert. So hatte die neue Ebene zu keinem Zeitpunkt eine ungesicherte Absturzkante. Die Geländerhalter wurden mit den tragenden Stahlprofilen verbunden, nicht mit dem Belag. Ein vorhandener Hallenkran erleichterte das Verlegen der Bodenplatten.
Steht bei Ihnen eine Montage in der Höhe an – Kranbahn, Bühne, Fördertechnik unter dem Dach? Dann sprechen Sie uns an. Eine Ortsbegehung klärt meist in einer Stunde, ob Bühne oder Gerüst reichen, wo angeschlagen wird und wie die Rettung läuft.
Was das für Ihre Rolle bedeutet
Für Einkäufer: Nehmen Sie Höhenarbeit in Eignungskriterien und Präqualifikation auf. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung mit Absturz als eigener Gefährdung, Rettungskonzept, Prüfnachweise der PSAgA und Unterweisungsnachweise mit Übungen – neben Betriebshaftpflicht und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Schreiben Sie in die Schnittstellenliste, wer Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Anschlageinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen stellt. Unbenannte „bauseitige Leistungen“ sind die häufigste Quelle für Improvisation in der Höhe.
Für Planer: Planen Sie Anschlageinrichtungen dort mit, wo später wiederkehrend in der Höhe gewartet wird – an Kranbahnen, Lüftungsanlagen, Dachaufbauten, Fördertechnik unter der Decke. Stimmen Sie sie mit dem Tragwerksplaner ab. Sehen Sie in der Montageplanung Zugänge, Revisionsöffnungen, Standflächen für Hubarbeitsbühnen und Freiraum für Rettungsgeräte vor. Dokumentieren Sie die Tragfähigkeit der Anschlagpunkte in den Revisionsunterlagen, damit kein Monteur sie später schätzen muss.
Für Projektleiter und Bauleiter: Der Projektleiter sorgt dafür, dass Rettungskonzept und Gefährdungsbeurteilung vor dem ersten Einsatztag vorliegen, in der Baustellenbesprechung behandelt und in die Baustellenordnung aufgenommen sind. Der Bauleiter prüft bei der Begehung: Trägt jeder Gurt eine gültige Prüfkennzeichnung, liegt das Rettungsgerät am Arbeitsplatz, ist der Anschlagpunkt der aus dem Konzept? Ist der Gefahrenbereich fest abgesperrt, hängt der Alarmplan aus? Bei Hebearbeiten gehört die Höhenarbeit in den Hubplan. Der Bauleiter hat Stopp-Befugnis – und sollte sie bei Höhenarbeit ohne Rettungskonzept nutzen.
Für Instandhaltungsleiter: Ihre eigenen Mitarbeiter arbeiten regelmäßig in der Höhe – an Kranen, Fördertechnik, Lüftung. Nehmen Sie die Prüfung der PSAgA mit Prüffrist in den Wartungsplan auf und benennen Sie den Sachkundigen. Definieren Sie für jeden Arbeitsplatz in der Höhe einen Anschlagpunkt und üben Sie die Rettung. Wo in der Höhe an Antrieben gearbeitet wird, gehören Freischalten und Sichern gegen Wiedereinschalten dazu.
Für Sicherheitsfachkräfte und HSE-Koordinatoren: Prüfen Sie in Gefährdungsbeurteilung, SiGe-Plan und Fremdfirmenunterlagen, ob die Rangfolge eingehalten wurde. Wird PSAgA begründet, oder ist sie die Standardantwort? Verlangen Sie das Rettungskonzept mit Benennung von Personen und Geräten, nicht nur eine Verfahrensbeschreibung. Nehmen Sie die Rettungsübung in den Unterweisungsplan auf. Das Hängetrauma gehört in jede Unterweisung zur Höhenarbeit.
Für Hersteller und Anlagenbauer, die einen Montagepartner suchen: Wenn Ihre Anlage in der Höhe montiert wird, ist der Montagepartner Ihr Gesicht beim Endkunden – auch beim Arbeitsschutz. Fragen Sie nach Rettungskonzept und PSAgA-Prüfung. Sehen Sie an Ihren Anlagen Anschlagpunkte vor, an denen Montage und spätere Wartung sicher angeschlagen werden können.
Checkliste Höhenarbeit und Rettungskonzept: Vorlage zum Anfordern
Unsere Checkliste Höhenarbeit und Rettungskonzept ist eine einseitige Vorlage zum Stichwort „PSAgA Montage“. Mit ihr haken Bauleiter und Sicherheitsfachkräfte vor Beginn einer Montage in der Höhe die Punkte dieses Ratgebers ab. Das sind Rangfolge der Maßnahmen, Anschlagpunkte mit Tragfähigkeitsnachweis, PSAgA mit Prüfdatum, Unterweisung, fremdes Gerüst und der Kern des Rettungskonzepts: wer rettet, womit, wie. Damit ist der Arbeitsplatz in der Höhe freigegeben, bevor der erste Monteur hochsteigt. Fordern Sie die Checkliste über unser Kontaktformular an – Stichwort „Checkliste Höhenarbeit“.
Warum Omega Mounting?
Wir montieren Krane, Stahlbühnen, Fördertechnik und Anlagen in der Höhe – von Rodgau aus im gesamten Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt, Offenbach, Hanau und Darmstadt. Und bundesweit, wie die Einsätze in Babenhausen und am Flughafen Kassel zeigen. Höhenarbeit ist für uns Routine. Wir arbeiten nach der Rangfolge, vormontieren am Boden, wo es geht, und setzen Hubarbeitsbühnen als gesicherten Arbeitsplatz ein. Wir prüfen unsere PSAgA durch eigene Sachkundige und bringen das Rettungskonzept zu jedem Einsatz mit. Unsere Werkstatt in Rodgau fertigt Konsolen, Anschlagkonstruktionen und Geländer, die auf der Baustelle fehlen – mehr auf unserer Seite zu Stahlbau und Arbeitsbühnen. Über die 24-Stunden-Hotline erreichen Sie uns auch, wenn eine Höhenarbeit kurzfristig abgesichert werden muss. Für Sie heißt das: ein Montagepartner, der Höhenarbeit im Rhein-Main-Gebiet mit Rettungskonzept, geprüfter Ausrüstung und eigener Werkstatt aus einer Hand liefert. Und dessen Unterlagen Sie als Auftraggeber ohne Nachfragen bekommen.
Fazit
PSAgA bei Montagearbeiten ist die letzte Maßnahme in der Rangfolge – und wenn sie zum Einsatz kommt, muss sie vollständig gedacht sein. Dazu gehören geeigneter Anschlagpunkt, passendes System, geprüfte Ausrüstung und geübte Benutzer. Und ein Rettungskonzept, das ohne externe Hilfe funktioniert und in die Rettungskette der Baustelle eingebunden ist. Wer zuerst nach dem Gurt greift, hat den Schritt davor übersprungen. Als Auftraggeber dürfen Sie all das vom Montagebetrieb verlangen – wir bringen es mit. Schicken Sie uns Fotos oder Zeichnung des Arbeitsplatzes in der Höhe, die Hallenhöhe und Ihren Wunschtermin. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zu Zugang, Sicherung und Rettung.
Sie planen Wartung, Einbringung oder Montage im Rhein-Main-Gebiet?
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück.
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Über den Autor
Tobias Schott
Geschäftsführer Omega Mounting GmbH, Rodgau · über 20 Jahre Praxis in Montage und Instandhaltung
Gelernter Mechatroniker und seit 2004 in Wartung, Instandhaltung und Industriemontage zu Hause – zuerst an der Seite seines Vaters, seit 2012 mit Omega Mounting: von der Elektrohängebahn in Frankfurt bis zur Krananlage im Hallenneubau. Plant und leitet als Lifting Appointed Person Hebearbeiten in Rechenzentren und auf Industriebaustellen im Rhein-Main-Gebiet, ist Ausbilder und Prüfer für Krane, Hubarbeitsbühnen und Teleskopmaschinen sowie Sicherheitsbeauftragter. Bei Einsätzen im Ausland kennt man ihn als „German Troubleshooter“ – der, den man ruft, wenn es auf der Baustelle klemmt. Was Qualität heißt, hat er nicht aus einem Handbuch, sondern von seinem Vater gelernt: Made in Germany als Anspruch an die eigene Arbeit, nicht als Etikett. Deshalb steht sie bei Omega Mounting an erster Stelle – vor Tempo und vor Preis. Die Ratgeber hier schreibt er aus dieser Praxis: Was auf unseren Baustellen funktioniert, steht drin – was nur in der Norm steht, nicht.
Häufig gestellte Fragen
PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Auffanggurt, Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät und eine Anschlageinrichtung. Bei Montagearbeiten – Stichwort „PSAgA Montage“ – kommt sie zum Einsatz, wenn Seitenschutz, Gerüst, Hubarbeitsbühne oder Netz nicht möglich sind. Das ist etwa bei kurzen Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen der Fall oder als Rückhaltesystem im Korb einer Auslegerbühne.
In Arbeitsstätten sind Absturzsicherungen ab mehr als einem Meter Absturzhöhe vorgeschrieben. Auf Baustellen gelten die Schwellen der Unfallverhütungsvorschrift, wie der BG BAU/BAuA-Baustein zu Gerüsten und Absturz sie wiedergibt. An Verkehrswegen, Treppen und Öffnungen sind das mehr als 1,00 Meter, an sonstigen Arbeitsplätzen mehr als 2,00 Meter. Auf flachen Dächern und Geschossdecken bis 50 Quadratmeter sind es mehr als 3,00 Meter. Über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, gilt die Pflicht unabhängig von der Höhe. Praktisch gehört Absturz ab einem Meter Höhenunterschied in die Gefährdungsbeurteilung.
Weil das Arbeitsschutzgesetz verlangt, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen und individuelle Maßnahmen nachrangig einzusetzen. Die Absturzregel begrenzt PSAgA auf das erforderliche Minimum. Kollektive Absturzsicherungen wie Seitenschutz oder Hubarbeitsbühne schützen jeden, ohne dass er etwas tun muss, und verhindern den Sturz. PSAgA fängt ihn nur auf und verlangt korrektes Anlegen, einen geeigneten Anschlagpunkt und eine Rettung.
Ein Hängetrauma ist ein Kreislaufversagen, das entsteht, wenn eine Person bewegungslos im Auffanggurt hängt. Die Beingurte stauen das Blut in den Beinen, es droht ein orthostatischer Schock. Die DGUV Regel 112-199 verlangt deshalb ein Rettungskonzept, nach dem das Team vor Ort eine hängende Person rasch selbst retten kann. Auf externe Hilfe allein zu warten reicht nicht.
Vor jeder Benutzung prüft der Benutzer die Ausrüstung per Sicht- und Funktionsprüfung. Mindestens einmal jährlich, nach Bedarf häufiger, prüft eine sachkundige Person jedes Teil nach Herstellerangaben und dokumentiert das Ergebnis. Nach Sturzbelastung, Beschädigung oder Ablauf der Gebrauchsdauer wird die Ausrüstung aus dem Verkehr gezogen. Grundlage sind die PSA-Benutzungsverordnung und die DGUV Regel 112-198.
Sie dürfen die Gefährdungsbeurteilung mit Absturz als eigener Gefährdung, das Rettungskonzept mit Benennung von Personen und Geräten, die Prüfnachweise der PSAgA und die Unterweisungsnachweise mit praktischen Übungen verlangen. Auf der Baustelle kontrollieren Sie die Prüfkennzeichnung an jedem Gurt und das Rettungsgerät am Arbeitsplatz. Ein Betrieb, der diese Unterlagen hat, legt sie ohne Zögern vor.
In Auslegerbühnen – Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen – ja, als Rückhaltesystem mit kurzem Verbindungsmittel am dafür vorgesehenen Anschlagpunkt im Korb. Der Grund ist der Peitscheneffekt, der Personen aus dem Korb schleudern kann. In Scherenbühnen ist das in der Regel nicht erforderlich. Maßgeblich sind die Betriebsanleitung des Herstellers und die Gefährdungsbeurteilung.
Ja, aber nicht ungeprüft. Nach dem Gerüst-Baustein muss jeder Arbeitgeber, der Beschäftigte auf ein Gerüst schickt, es vorher auf offensichtliche Mängel in Augenschein nehmen. Das sind Seitenschutz, Beläge, Verankerung, Lastklasse, Übergabedokument am Gerüst. Bauliche Änderungen bleiben dem Gerüstersteller vorbehalten. Wer einen Belag für eine Rohrdurchführung herausnehmen muss, klärt das vorher mit ihm. Zugänge über Treppen sind Leitern vorzuziehen.
Wir montieren von Rodgau aus Krane, Stahlbühnen, Fördertechnik und Anlagen in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Gefährdungsbeurteilung, Rettungskonzept, geprüfte PSAgA und unterwiesene Monteure gehören zu jedem Einsatz in der Höhe. Auf Wunsch prüfen wir auch die PSAgA Ihres Wartungspersonals.
Über eine kurze Anfrage mit drei Angaben. Fotos oder eine Zeichnung des Arbeitsplatzes mit Höhe und Zugang, was montiert werden soll (Gewicht, Abmessungen) und Ihr Wunschtermin. Wir vereinbaren eine Ortsbegehung und legen mit Ihnen Zugang, Sicherung und Rettungsweg fest. Dann schicken wir Ihnen eine schriftliche Einschätzung mit Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzept als Grundlage. Ansprechpartner ist Tobias Schott – erreichbar über unser Kontaktformular.