- Ratgeber – Arbeitssicherheit
Regalprüfung: Regale prüfen, Schäden einstufen, instand setzen
Von Tobias Schott · Lesezeit ca. 23 Minuten · Stand: Oktober 2026
Eine Regalprüfung stellt fest, ob Stützen, Träger, Verbände und Sicherungen Ihrer Regalanlage noch die Last tragen, für die sie ausgelegt wurden – und sie entscheidet, welche Schäden beobachtet, welche zeitnah behoben und welche sofort gesperrt werden müssen.
Ein Palettenregal fällt selten ohne Vorwarnung. Es sammelt Schäden: ein Staplerstoß gegen den Stützenfuß, eine zu schnell abgesetzte Palette, eine Diagonale, die seit dem Umbau der Fachhöhen schief hängt. In der Summe sinkt die Tragfähigkeit, bis eine Stütze ausknickt und ein Feld samt Ware in die Gasse kippt.
Für Sie als Instandhaltungs- oder Lagerleiter ist die Regalprüfung deshalb die wiederkehrende Prüfung, die diese schleichende Schwächung sichtbar macht. Sie müssen wissen, wer als befähigte Person prüfen darf, welche Prüffrist gilt, was befundet wird und was nach dem Befund passiert: beobachten, entlasten, sperren, austauschen?
Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen entlang der frei verfügbaren DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ – im Folgenden kurz „die Betreiberinformation“ – und der Regalnorm DIN EN 15635, erklärt die Ampel der Gefahrenstufen und zeigt, wie eine Regalreparatur vom Prüfprotokoll bis zur Wiederfreigabe abläuft – mit Beispielen aus unserem Auftragstagebuch.
Das Wichtigste in Kürze
- Praktisch jedes Regal, das mit Flurförderzeugen bedient wird, muss wiederkehrend geprüft werden – das verlangt die Betriebssicherheitsverordnung.
- Die Regalnorm verlangt eine Prüfung durch eine befähigte Person mindestens alle zwölf Monate sowie Sichtkontrollen in kürzeren Abständen, üblicherweise wöchentlich.
- Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen werden in eine grüne, orangefarbene oder rote Gefahrenstufe eingestuft; die Stufe legt fest, ob überwacht, entlastet oder sofort gesperrt wird.
- Für Kragarmregale und andere Bauarten ohne Verformungsgrenzwerte gilt: Jede sicherheitsrelevante Beschädigung wird behoben, sonst geht das Regal außer Betrieb.
- Beschädigte Bauteile werden in der Regel ausgetauscht; eine Reparatur ist nur mit Genehmigung des Lieferanten oder mit garantierter und bescheinigter Tragfähigkeit zulässig.
- Prüfungen, Befunde und deren Beseitigung gehören ins Prüfbuch und bleiben mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.
- Die wirksamste Vorbeugung ist ein bodenverankerter Anfahrschutz an den Regalecken, ergänzt um Stützenschutz, Staplerunterweisung und eine gelebte Meldekultur für Anstöße und Beinahe-Unfälle.
Was ist eine Regalprüfung?
Eine Regalprüfung – oft auch Regalinspektion genannt – ist die systematische Befundung einer Regalanlage auf Beschädigungen, Abweichungen vom Montagezustand und Fehlbelastungen durch eine zur Prüfung befähigte Person mit dem Ziel, Mängel nach Gefahrenstufe zu bewerten, zu dokumentieren und ihre Beseitigung einzuleiten. Rechtlich ist sie eine wiederkehrende Prüfung eines Arbeitsmittels; fachlich folgt sie der Regalnorm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“.
Regelmäßige und interne Prüfung
Die Norm unterscheidet eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person mindestens alle zwölf Monate von Sichtkontrollen in kürzeren Abständen; die Betreiberinformation nennt das „regelmäßige Prüfung“ und „interne Prüfung“ durch eine befähigte Person. Inhaltlich unterscheiden sich beide grundsätzlich nicht, bei der internen Prüfung darf der Umfang aber auf die Bauteile beschränkt werden, an denen Schäden zu erwarten sind – vor allem den unteren Regalbereich.
Für welche Regale gilt die Prüfpflicht?
Die Prüfpflicht gilt grundsätzlich für alle Regalarten: Palettenregale, Kragarmregale für Langgut, Fachboden-, Einfahr- und Durchlaufregale sowie kraftbetriebene Regale wie Verschieberegale. Entscheidend ist, ob das Regal Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist – bei Staplerbetrieb ist davon auszugehen. Bei rein von Hand bedienten Regalen kann der Unternehmer in der Regel auf die wiederkehrende Prüfung verzichten, bei kraftbetriebenen Regalen nie.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Regalprüfung?
Die Regalprüfung stützt sich auf drei Ebenen: das Produktsicherheitsgesetz für die Beschaffenheit, die Betriebssicherheitsverordnung für Betrieb und Prüfung sowie Normen und DGUV-Regelwerk, die beides konkretisieren.
Beschaffenheit: ProdSG und Normen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage der Bau- und Ausrüstungsbestimmungen; für kraftbetriebene Regale gilt zusätzlich die 9. Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung). Konkretisiert wird das durch europäische Normen, vor allem die DIN EN 15512 für die statische Bemessung verstellbarer Palettenregale und die DIN EN 15620 für Verformungen und Freiräume. Wo noch keine europäische Norm vorliegt, kann weiterhin die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ angewendet werden.
Betrieb und Prüfung: BetrSichV und TRBS
§ 14 Abs. 1 BetrSichV verlangt eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung durch eine befähigte Person – grundsätzlich nach jeder Montage, mit dem Schwerpunkt auf dem Aufbau nach Herstellervorgaben. § 14 Abs. 2 regelt die wiederkehrende Prüfung in Fristen, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 festlegt. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln) nennt ein Jahr als bewährte Prüffrist, die TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) beschreibt den Prüfer, § 14 Abs. 7 die Dokumentationspflicht.
DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043
Die DIN EN 15635 ist die Norm für Anwendung und Wartung von Regalen; aus ihr stammen Mindestprüffrist, Gefahrenstufen und Verformungsgrenzwerte. Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (Juni 2020) fasst Norm und Verordnung für Betreiber zusammen und ist kostenlos über die DGUV erhältlich. Jeder Lagerverantwortliche sollte sie einmal vollständig lesen – sie ist kurz, konkret und genau das, was ein Prüfer erwartet. Wie sich die Regalprüfung in die übrigen Prüfpflichten für Betreiber – Tore, Krane, Bühnen, Flurförderzeuge – einordnet, zeigt unser Überblick dazu.
Wer darf Regale prüfen? Die befähigte Person
Regale prüfen darf, wer die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt, wie sie die TRBS 1203 beschreibt: abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld des Prüfgegenstands und angemessene Weiterbildung. Zwei Bedingungen werden oft übersehen: Die befähigte Person darf bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen unterliegen und wegen ihrer Befunde nicht benachteiligt werden. Ein Lagermitarbeiter, dem der Schichtleiter sagt, welche Stütze er „grün“ einstufen soll, erfüllt das nicht – die Bestellung zur befähigten Person ist eine Pflichtenübertragung, die der Arbeitgeber schriftlich vornimmt. Dieselbe Regel verlangt zudem, dass der Arbeitgeber die Anforderungen an seine befähigten Personen schriftlich festlegt – und sie stellt klar, dass die Verantwortung für die Auswahl beim Arbeitgeber bleibt, auch wenn ein externer Prüfer prüft. Für Sie heißt das: Wer die Regalprüfung vergibt, lässt sich die Qualifikation des Prüfers zeigen.
Als Beispiele nennt die Betreiberinformation erfahrene Monteure von Herstellern und Wartungsfirmen sowie qualifiziertes Betreiberpersonal; für die interne Prüfung genügt eine auf die Aufgabe bezogene Qualifikation. Unsere Monteure prüfen Regalanlagen im Rahmen von Wartung und Instandhaltung und übernehmen vor allem den Teil danach: Austausch, Instandsetzung, Anfahrschutz und die Prüfung zur Wiederfreigabe mit Prüfplakette.
Wie oft müssen Regale geprüft werden?
Regale sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen, in kürzeren Abständen – üblicherweise wöchentlich – einer Sichtkontrolle zu unterziehen und nach jeder Montage oder Veränderung vor der ersten Nutzung abzunehmen. Das Jahr ist die Untergrenze der Regalnorm und zugleich die bewährte Prüffrist, die die TRBS 1201 – die Prüfregel für Arbeitsmittel – nennt; kürzere Prüffristen kann die Gefährdungsbeurteilung ergeben, etwa bei Mehrschichtbetrieb oder enger Gasse.
| Prüfanlass | Wer es vorgibt | Umfang |
|---|---|---|
| Vor erstmaliger Verwendung, nach Montage oder Umbau | Verordnung | Aufbau nach Montageanleitung, Verbände, Verankerung, Lotrechtstellung, Belastungsschilder |
| Wiederkehrend, mindestens alle zwölf Monate | Verordnung und Regalnorm | Vollständiger Prüfumfang, Dokumentation im Prüfbuch |
| Intern, wöchentlich oder nach Risikoanalyse | Regalnorm | Unterer Regalbereich, Sicherungen, Anfahrschutz |
| Nach Anfahrschaden, Überlastung, Bodenveränderung | Gefährdungsbeurteilung des Betreibers | Betroffenes Feld und Nachbarfelder, Einstufung, Entlastung |
Der häufigste Fehler ist nicht die vergessene Jahresprüfung, sondern die gerissene Kette dazwischen: Der Staplerfahrer streift die Stütze und meldet es nicht, die befähigte Person findet das Schadensbild elf Monate später. Deshalb fordert die Norm, Beschädigungen zu melden und zeitnah zu beheben – mit Ansprechpartnern für Schadensmeldungen direkt am Regal. Die Prüfregel stuft eine Kollision als außergewöhnliches Ereignis ein, nach dem ein Arbeitsmittel vor der Weiterverwendung zu prüfen ist. Für Sie heißt das: Ein gemeldeter Anstoß löst eine Prüfung des Feldes aus, nicht erst der nächste Jahrestermin.
Was wird bei der Regalprüfung geprüft?
Bei der Regalprüfung werden Aufbau, Tragstruktur, Sicherungen, Boden und Beladung des Regals gegen Herstellervorgaben und Normgrenzwerte geprüft – die Betreiberinformation fasst das in vierzehn Prüffragen, die wir hier in sechs Gruppen ordnen. Geprüft wird in der Regel von der Aufstellfläche aus; bei Hinweisen auf Schäden in höheren Ebenen auch von der Hubarbeitsbühne – mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und abgesperrter Gasse.
Aufbau nach Montageanleitung
Verbände (die Diagonal- und Horizontalaussteifungen im Rahmen) müssen vorhanden und richtig angeordnet sein, Distanzstücke zwischen Doppelregalen der Montageanleitung entsprechen. Kritisch sind nachträgliche Änderungen der Geometrie: Werden Fachhöhen, Feldweiten oder die Feldanzahl verändert, ändert sich die Lastannahme erheblich, das Belastungsschild stimmt nicht mehr – und der Umbau ist eine wesentliche Veränderung, die eine Prüfung vor der Wiederverwendung auslöst.
Stützen, Verbände und Träger
Stützen (die senkrechten Rahmenprofile) und Verbände werden auf Verformung vermessen und nach der Ampel eingestuft – dazu im nächsten Abschnitt mehr. Träger (die waagerechten Traversen, auf denen die Paletten liegen) werden auf Durchbiegung geprüft: Die Norm gibt 1/200 der Spannweite bei Nennlast vor, also 5 Millimeter je Meter. Wird bei voll beladenem Regal mehr gemessen, ist das Regal überladen oder wurde früher so überlastet, dass es sich bleibend verformt hat; im unbelasteten Zustand sind höchstens 1/1000 der Spannweite zulässig, also 1 Millimeter je Meter. Horizontale bleibende Verformungen sind besonders kritisch, weil sie zum Knicken oder Beulen führen können; hier liegt der Grenzwert bei 2,5 Millimetern je Meter. Gemessen wird mit einer Meter-Wasserwaage mit 5-Millimeter-Distanzstücken.
Lotrechtstellung und Boden
Sofern der Hersteller nichts Strengeres vorgibt, nennt die Betreiberinformation eine maximal zulässige Schiefstellung von 0,5 Prozent. Schiefstellung hat oft eine Ursache unter dem Regal: Auf einem Boden, dessen Nutzlast oder Festigkeit die Punktlast der Stützenfüße nicht trägt, sinken die Stützen ein – die Bodenpressung ist zu hoch. Dann muss das Regal nach Entlastung neu ausgerichtet und lotrecht gestellt und die Last über Lastverteilplatten (Druckverteilungsbleche) in den Boden eingeleitet werden; bei Rissen im Estrich gehört der Tragwerksplaner dazu. Das gilt besonders für Regale auf Zwischengeschossen oder Stahlbühnen: Der BG BAU/BAuA-Baustein „Baustelleneinrichtung – Verkehrsflächen, Transportwege, Lagerflächen und Stellflächen“ verlangt, jede Decke, die als Lagerfläche dient, vorher auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen – für Sie heißt das: Deckenlastnachweis vor Belastungsschild.
Risse in Schweißnähten und Grundmaterial
Gerissene Schweißnähte, etwa an der Fußplatte einer Stütze, dürfen nur geschweißt werden, wenn Werkstoffe und Zusatzwerkstoffe genau bekannt sind; fehlt dieses Wissen oder sitzt der Riss im Grundmaterial, ist die Stütze auszutauschen. Unsachgemäßes Schweißen an dünnwandigen, kaltgeformten Regalprofilen verändert das Gefüge und kann die Tragfähigkeit so mindern, dass ein Einsturz droht.
Sicherungen: Aushebesicherung, Verankerung, Anfahrschutz
Aushebesicherungen (die Stifte oder Klammern, die den Träger im Stützenprofil halten) müssen vollständig vorhanden und richtig eingelegt sein; nach der Bemessungsnorm müssen sie einer Aushebekraft von mindestens 5.000 Newton standhalten. Die Stützen müssen gegen Verschieben gesichert sein, üblicherweise mit Schwerlast- oder Verbundankern nach Herstellervorgabe, gesetzt mit dem vorgeschriebenen Anzugsmoment. An den Ecken von Regalen, die mit frei fahrenden Flurförderzeugen bedient werden, muss ein Anfahrschutz stehen, der im Boden verankert, mindestens 400 Millimeter hoch und nicht mit der Regalstütze verbunden ist.
Beladung: Lage, Position, Gewicht und Maße
Belastungsschilder (die Angaben zu maximal zulässigem Gewicht der Ladeeinheit und maximaler Feldlast) müssen vorhanden und aktuell sein. Lasten müssen symmetrisch auf der Palette und die Palette symmetrisch im Fach liegen; die Betreiberinformation rechnet vor, dass ein Versatz von 6 Zentimetern bei einer Europalette und einem Meter Trägerabstand die Beanspruchung um 12 Prozent erhöht. Die Fachlast ist zudem als Streckenlast bemessen: Eine Punktlast in Fachmitte verdoppelt die Biegespannung im Träger, dann darf nur die halbe Fachlast eingelagert werden. Bis 9 Meter Höhe fordert die Norm seitliche Abstände von mindestens 75 Millimetern zwischen Ladeeinheit und Stütze.
Wie werden Regalschäden eingestuft?
Regalschäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen werden nach der Regalnorm in die Gefahrenstufen grün, orange und rot eingeteilt – die Mängelklassen des Regalbaus –, und die Stufe bestimmt unmittelbar die Maßnahme: überwachen, entlasten oder sperren. Wer einen Regalschaden einstufen will, misst die Verformung je Meter Bauteillänge. Die Ampel deckt sich mit der Logik der Prüfregel: Ein Mangel, von dem eine Gefährdung ausgeht, führt zum Verwendungsverbot; bei geringeren Mängeln werden Prüffrist oder Einsatzgrenzen verkürzt – also entlastet und zeitnah instand gesetzt.
| Bauteil und Richtung | Grün | Orange | Rot |
|---|---|---|---|
| Stütze, quer zur Gasse | bis 3 mm auf 1 m | über 3 bis 6 mm auf 1 m | über 6 mm auf 1 m |
| Stütze, in Gassenrichtung | bis 5 mm auf 1 m | über 5 bis 10 mm auf 1 m | über 10 mm auf 1 m |
| Verband | bis 10 mm auf 1 m | über 10 bis 20 mm auf 1 m | über 20 mm auf 1 m |
Die Werte stammen aus der Betreiberinformation beziehungsweise der dort zitierten Norm; der Hersteller kann strengere Grenzen vorgeben.
- Grün bedeutet, dass das Bauteil als sicher gilt und die Tragfähigkeit nicht herabgesetzt werden muss. Trotzdem ist der Schaden zu markieren und im Prüfbuch zu dokumentieren – Grün ist eine Beobachtungsliste mit Wiedervorlage.
- Orange ist eine gefährliche Beschädigung, die baldmöglichstes Handeln verlangt. Sobald ein Regal mit orangefarbenen Schäden entlastet wurde, darf es vor der Instandsetzung nicht wieder beladen werden.
- Rot steht für eine sehr schwere Beschädigung: Das Regal ist umgehend zu entlasten und zu sperren – Absperrung der Gasse und Sperrvermerk –, bis die Instandsetzung abgeschlossen und die Wiederfreigabe erteilt ist. Das ist ein Thema für die laufende Schicht.
Für Kragarmregale, Einfahrregale und andere Bauarten liegen in der Regel keine zulässigen Verformungswerte vor. Dann gilt: Jede Beschädigung, die die Sicherheit beeinträchtigen könnte, wird behoben – oder das Regal geht außer Betrieb.
Reparieren oder austauschen? Wie Regale instand gesetzt werden
Beschädigte Regalbauteile werden im Regelfall durch neue ersetzt; eine Reparatur des beschädigten Teils ist nur unter den engen Bedingungen zulässig, die Norm und Unfallversicherung nennen. Das bestimmt, wie wir eine Regalreparatur angehen.
Was Norm und Unfallversicherung zur Reparatur sagen
Die Regalnorm lässt Reparaturen beschädigter Bauteile nur mit Genehmigung des Lieferanten zu. Der zuständige Fachausschuss der Unfallversicherung kam im Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass auch andere Firmen als der Hersteller reparieren dürfen – unter hohen Bedingungen: Der Reparateur garantiert und bescheinigt dem Betreiber, dass die Tragfähigkeit mindestens dem Neuzustand entspricht, und belegt das auf Anforderung von Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft durch Berechnung oder Versuche. Wer das nicht leisten kann oder will, tauscht aus.
Warum „Zurückbiegen" keine Instandsetzung ist
Eine angefahrene Stütze mit dem Hebel gerade zu drücken, ist keine Reparatur im Sinne der Norm, sondern verdeckt den Schaden: Kaltgeformte Regalprofile verlieren beim Verformen und Rückverformen Tragfähigkeit, und der Prüfer sieht danach eine gerade Stütze, deren Resttragfähigkeit niemand kennt. Dasselbe gilt für angeschweißte Laschen ohne Kenntnis der Werkstoffe.
Unsere Position ist deshalb eindeutig: Beschädigte Ständer, Traversen, Verbände und Fachböden ersetzen wir durch Bauteile mit nachgewiesener Tragfähigkeit – im Regelfall Originalteile oder vom Hersteller freigegebene Ersatzteile nach dessen Montagevorgaben. Instandsetzungen, die über den Austausch hinausgehen, führen wir nur mit Herstellerfreigabe oder rechnerischem Nachweis des Tragwerksplaners aus; wo uns ein Betreiber zu mehr drängt, melden wir Bedenken an. Mehr zu den Grenzen des Schweißens an tragenden Bauteilen lesen Sie im Ratgeber UVV-Mängel beheben.
Ausrichten, verankern, sichern
Nicht jeder Befund betrifft ein Bauteil: Schiefstehende Rahmen werden nach Entlastung neu ausgerichtet, lotrecht gestellt und auf Fluchtung in der Gasse kontrolliert, die Verankerung wird geprüft, fehlende Aushebesicherungen und Verbände werden nach Montageanleitung ergänzt, veraltete Belastungsschilder erneuert.
Wie dokumentieren Sie Regalprüfung und Instandsetzung?
Dokumentieren Sie Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung im Prüfbuch der Anlage – auch elektronisch – und bewahren Sie die Unterlagen mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung auf; so verlangt es die Verordnung. Die Prüfregel nennt die Mindestinhalte der Prüfaufzeichnung: Art und Umfang der Prüfung, Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Sie stellt auch klar, dass eine Prüfplakette nur belegt, dass geprüft wurde, nicht, dass das Regal mängelfrei ist – lassen Sie sich deshalb die Aufzeichnung zeigen, nicht nur die Plakette. Bei reparierten Regalen empfiehlt die Betreiberinformation, die Unterlagen über die gesamte Lebensdauer zu behalten; sie gehören zu den Revisionsunterlagen der Anlage.
Bewährt hat sich eine Tabelle je Anlage mit Stammdaten (Standort, Regalart, Hersteller, Typ, Feld- und Fachlast) und je Befund: Reihe, Platz, Prüfgegenstand, Schadensbild mit Gefahrenstufe, Maßnahme (instand setzen, montieren, ersetzen, zentrisch einlagern, ausrichten) und Erledigungsvermerk – eine Restpunkteliste, die mit der Wiederfreigabe geschlossen wird. Wer Reihe, Platz, Bauteil und Gefahrenstufe kennt, beschafft Ersatzteile vorab und schließt die Instandsetzung in einem Einsatz ab. Wie Sie Prüfung und Mängelbeseitigung vertraglich bündeln, beschreibt der Ratgeber Wartungsvertrag oder Einzelauftrag.
Wie vermeiden Sie Regalschäden im Lagerbetrieb?
Regalschäden vermeiden Sie am wirksamsten mit einem bodenverankerten Anfahrschutz an den Regalecken, Stützenschutz an gefährdeten Stützen, Reserven bei der Tragfähigkeit und einer Meldekultur, die jeden Anstoß sofort zum Befund macht. Die Betreiberinformation begründet das so: Die Sicherheitsfaktoren für Palettenregale wurden in der europäischen Bemessungsnorm gegenüber den früher in Deutschland üblichen Werten erheblich verringert – ein angefahrenes Regal hat heute weniger Reserve.
Anfahrschutz an den Ecken – verankert, nicht angeschraubt
Der Eck-Anfahrschutz nach Norm steht frei vor der Stütze, ist mindestens 400 Millimeter hoch und im Boden verankert, damit die Stoßenergie nicht in den Regalrahmen geleitet wird. In Lagern mit Schubmaststaplern, engen Schleppkurven oder Gitterbox-Verkehr reichen Katalogelemente oft nicht; dann ist eine Sonderanfertigung die bessere Lösung. Wann sich das lohnt, zeigt der Ratgeber Rammschutz als Sonderanfertigung.
Stützenschutz, Tragfähigkeitsreserve, Meldekultur
Anders als der Eck-Anfahrschutz dürfen Stützenschutzeinrichtungen direkt mit den Stützen verbunden sein; wo Zubehör nicht passt, fertigen wir Schutzelemente in unserer Werkstatt für Sonderanfertigungen nach Aufmaß. Organisatorisch kann die Tragfähigkeit auf dem Belastungsschild niedriger ausgewiesen werden als rechnerisch zulässig, sodass die Anlage nie zu 100 Prozent ausgelastet wird. Und die wirksamste Prävention kostet kein Material: Staplerfahrer, die jeden Anstoß als Beinahe-Unfall melden. Die Norm betont, dass Regale nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind – weder das Anstoßen mit der Palette noch das Anfahren durch das Flurförderzeug sind in der Lastannahme berücksichtigt. Das gehört in jede Staplerunterweisung und in die Betriebsanweisung.
Ein Teil der Prävention liegt in der Verkehrsführung des Lagers. Der Baustein empfiehlt, Fußgänger- und Fahrzeugverkehr zu trennen, gerichteten Verkehr dem Wenden vorzuziehen und Rückwärtsfahren wegen des toten Winkels so weit wie möglich zu vermeiden. Übertragen auf das Lager heißt das: Einbahnverkehr in den Gassen, markierte Fußwege und Wendeflächen außerhalb der Regalreihen senken die Zahl der Anfahrschäden spürbar.
Was bedeutet das für Betreiber im Rhein-Main-Gebiet?
Für Betreiber von Lagern zwischen Frankfurt, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg bedeutet die Regalprüfung vor allem eines: Der Befund kommt schnell, die Instandsetzung muss genauso schnell folgen, weil jeder gesperrte Stellplatz Umschlag kostet.
Typisch für die Region sind hohe Umschlagfrequenzen in Logistikzentren rund um den Frankfurter Flughafen, in Raunheim, Dietzenbach und Rodgau sowie Kragarmregale für Langgut in Produktionslagern zwischen Offenbach und Aschaffenburg – Umgebungen, in denen Anfahrschäden der Normalfall sind. Als Montagebetrieb für Logistik und Intralogistik und Betriebsausstattung übernehmen wir dort Befundung, Entlastung und Absperrung in Abstimmung mit der Lagerleitung, den Austausch Gasse für Gasse und die Prüfung zur Wiederfreigabe – wer eine Regalprüfung im Rhein-Main-Gebiet vergibt, bekommt so Prüfung und Instandsetzung aus einer Hand.
So machen wir das in der Praxis
Drei Einsätze aus unserem Auftragstagebuch zeigen, wie aus einem Prüfbefund eine freigegebene Regalanlage wird.
Regalreparatur nach Mängelliste im laufenden Betrieb
Bei einer Regalreparatur in Fulda stand am Anfang eine Prüfung mit Mängelliste: Regal reparieren, beschädigte Teile austauschen. Prüfung und Wartung der Anlage waren über mehrere Jahre nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, sodass nach und nach immer mehr Bauteile Schaden genommen hatten.
Wir haben eine Hubarbeitsbühne und die passenden Ersatzteile besorgt – Ständer, Traversen und Fachwerk – und die beschädigten Regalteile Bauteil für Bauteil ausgetauscht. Weil der Kunde die Instandsetzung im laufenden Prozess wollte, haben wir einzelne Regalgassen geleert und abgesperrt. In der Höhe gilt: Niemand läuft durch die Gasse, jeder im Gefahrenbereich trägt PSA, unsere Monteure arbeiten nur mit PSAgA – Auffanggurt und Anschlagpunkt. Der Einsatz war binnen zwei Tagen abgeschlossen; der Kunde konnte alle Stellplätze seiner Hochregalanlage wieder freigeben und erhielt eine neue Regalprüfung – mit einem Jahr Prüffrist bis zur nächsten.
Anfahrschutz als massive Sonderanfertigung
Wie ein Anfahrschutz aussieht, der Staplerverkehr im Minutentakt aushält, zeigt unser Rammschutz nach Maß bei Offenbach, der eine Produktionsanlage vor schnell vorbeifahrenden Staplern mit Gitterboxen schützt. Zwei Schlosser haben die Konstruktion in unserer Werkstatt in Rodgau an rund einem Tag zugeschnitten und verschweißt; zwei weitere haben sie an einem Einsatztag montiert, mit Schwerlastankern verankert und in Signalgelb lackiert. Der Aufbau folgt dem Prinzip, das die Norm für den Regal-Anfahrschutz verlangt: Ein Stahlwinkel 200 × 100 × 10 Millimeter bildet die verankerte Bodenschiene, darüber nimmt ein Rahmen aus Stahlrohr 80 × 80 × 5 Millimeter den Anprall auf und leitet ihn in den Boden statt in die geschützte Struktur.
Hochregallager am Frankfurter Flughafen
Auch ein automatisches Hochregallager ist eine Regalanlage, bei der zusätzlich die Fördertechnik geprüft und gewartet werden muss. Bei einem Notfalleinsatz am Hochregallager am Frankfurter Flughafen lautete die Meldung nur, das Hochregal funktioniere nicht mehr. Die Ursachenanalyse ergab ein abgenutztes Zahnrad in der Antriebseinheit des Rollenförderers, das die Antriebskette blockiert hatte. Weil der Kunde eine Ersatzteilbevorratung vor Ort hatte, konnten wir Ketten und Zahnräder tauschen, die Anlage neu einstellen und nach Probelauf freimelden; die Produktion lief anschließend fehlerfrei weiter. Die Lehre: Ein stehendes Hochregal ist für die Verfügbarkeit so verloren wie ein gesperrtes.
Liegt bei Ihnen eine Mängelliste auf dem Tisch, oder fehlt die letzte dokumentierte Prüfung? Dann sprechen Sie uns an – eine Begehung Ihrer Regalanlage klärt meist in einer Stunde, welche Felder sofort entlastet werden müssen und was in einem Einsatz zu schaffen ist.
Was das für Ihre Rolle bedeutet
Für Einkäufer: Bündeln Sie Regalprüfung, Mängelbeseitigung und Anfahrschutz in einem Rahmenvertrag mit Abrufaufträgen je Prüfbefund. Legen Sie im Leistungsverzeichnis den Bauteiltausch je Ständer, Traverse und Verband als Einheitspreisposition an, Anfahrschutz nach Aufmaß als Bedarfsposition, und verlangen Sie als Eignungsnachweis die Qualifikation der befähigten Person. Die Abnahme ist erst mit der Prüfung zur Wiederfreigabe und dem Prüfprotokoll vollständig.
Für Planer: Was Sie im Lagerlayout festlegen, bestimmt die Schadenshäufigkeit über die gesamte Nutzungsdauer. Planen Sie Gassenbreiten mit Reserve für die Schleppkurve der Flurförderzeuge, Einbahnverkehr, bodenverankerten Eck-Anfahrschutz und Stützenschutz von Anfang an ein, und lassen Sie Nutzlast und Bodenpressung unter den Stützenfüßen vom Tragwerksplaner prüfen, bevor das Regal steht. Bevorzugen Sie Bauarten mit austauschbarem unterem Stützenbereich – Bauteiltausch statt Feldersatz.
Für Projektleiter und Bauleiter: Bei Montage, Umbau oder Erweiterung einer Regalanlage endet Ihre Verantwortung erst mit der Prüfung vor erstmaliger Verwendung und einem Belastungsschild, das zur tatsächlichen Konfiguration passt; Änderungen an Fachhöhen, Feldweiten oder Verbänden stimmen Sie vorher mit dem Lieferanten ab. Als Bauleiter weisen Sie die Monteure ein, sperren die Gasse ab, trennen Stapler- und Montagebereich, führen die Restpunkteliste und geben die Felder erst nach der Prüfung frei. Übergeben Sie Montageanleitung, Prüf- und Montageprotokoll und Stammdaten als Dokumentationspaket an die Instandhaltung – die Revisionsunterlagen jeder späteren Regalprüfung.
Für Instandhaltungsleiter: Legen Sie die Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung fest, bestellen Sie die befähigten Personen schriftlich, führen Sie das Prüfbuch mit Schadensbild und Gefahrenstufe je Befund und sorgen Sie dafür, dass jeder Befund der Stufe Orange oder Rot sofort eine Entlastung auslöst. Eine Ersatzteilbevorratung für die häufigsten Ständerfüße, Traversen und Aushebesicherungen verkürzt die Sperrzeit erheblich.
Für Lager- und Logistikleiter: Sie sind der Lagerverantwortliche im Sinne der Norm und legen fest, welche Bereiche wie oft intern kontrolliert werden. Verankern Sie die Schadensmeldung in der Staplerunterweisung und in der Betriebsanweisung für Flurförderzeuge und planen Sie bei einer Instandsetzung die Auslagerung Gasse für Gasse mit der Schichtleitung, damit der Durchsatz weiterläuft.
Für Sicherheitsfachkräfte und HSE-Koordinatoren: Prüfen Sie, ob die Gefährdungsbeurteilung Regale als prüfpflichtige Arbeitsmittel ausweist, ob die befähigten Personen die Anforderungen der Prüfregel erfüllen, ob das Prüfbuch vollständig ist und ob Anstöße als Beinahe-Unfälle gemeldet werden. Bei Instandsetzungen in der Höhe prüfen Sie die Arbeitsanweisung des Montagebetriebs auf Absturzsicherung und Absperrung.
Prüf- und Befundbogen Regalanlage: Vorlage zum Anfordern
Unser Prüf- und Befundbogen Regalanlage führt auf einem Blatt zusammen, was bei der Regalprüfung geprüft, gemessen, eingestuft und veranlasst wird – von den Stammdaten der Anlage über die Prüfpunkte der Regalnorm mit Messwerten bis zur Wiederfreigabe mit Unterschrift. Er hilft Instandhaltungs- und Lagerleitern als Prüfbuchblatt und Checkliste für die interne Prüfung, Einkäufern als Grundlage für ein präzises Leistungsverzeichnis und Sicherheitsfachkräften als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Fordern Sie den Prüf- und Befundbogen über unser Kontaktformular an – Stichwort „Befundbogen Regalanlage“.
Warum Omega Mounting?
Omega Mounting sitzt in Rodgau bei Frankfurt und ist damit kurzfristig in den Lagern des Rhein-Main-Gebiets – von Offenbach und Hanau über Darmstadt bis Aschaffenburg und Mainz. Unsere Monteure befunden Regalanlagen, tauschen beschädigte Ständer, Traversen und Verbände nach Herstellervorgabe, richten Rahmen lotrecht aus, rüsten Aushebesicherungen, Belastungsschilder und Anfahrschutz nach und dokumentieren jeden Schritt im Montageprotokoll; in unserer eigenen Werkstatt in Rodgau entsteht Anfahr- und Stützenschutz als Sonderanfertigung. Die verlinkten Einsätze in Fulda, bei Offenbach und am Frankfurter Flughafen zeigen das; im Störfall erreichen Sie uns rund um die Uhr über die 24-Stunden-Hotline. Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner von der Befundung über Austausch und Anfahrschutz bis zur Prüfung zur Wiederfreigabe – nehmen Sie Kontakt auf, wenn Ihre Stellplätze schnell wieder frei sein sollen.
Fazit
Die Regalprüfung macht die schleichende Schwächung Ihrer Regalanlage sichtbar – jährlich durch eine befähigte Person, wöchentlich durch eigenes Personal, immer nach einem Anfahrschaden. Die Ampel der Gefahrenstufen gibt Ihnen klare Grenzwerte und Konsequenzen: beobachten, entlasten, sperren. Beschädigte Bauteile werden ausgetauscht oder nur mit nachgewiesener Tragfähigkeit instand gesetzt, nie einfach zurückgebogen. Ein normgerechter Anfahrschutz sorgt dafür, dass der nächste Befund gar nicht erst entsteht. Wenn Ihre Mängelliste auf dem Tisch liegt oder die letzte dokumentierte Regalprüfung länger zurückliegt, schicken Sie uns Prüfprotokoll, Regaltyp und Fotos der Belastungsschilder – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, wie schnell Ihre Stellplätze wieder frei sind.
Sie planen Wartung, Einbringung oder Montage im Rhein-Main-Gebiet?
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück.
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Über den Autor
Tobias Schott
Geschäftsführer Omega Mounting GmbH, Rodgau · über 20 Jahre Praxis in Montage und Instandhaltung
Gelernter Mechatroniker und seit 2004 in Wartung, Instandhaltung und Industriemontage zu Hause – zuerst an der Seite seines Vaters, seit 2012 mit Omega Mounting: von der Elektrohängebahn in Frankfurt bis zur Krananlage im Hallenneubau. Plant und leitet als Lifting Appointed Person Hebearbeiten in Rechenzentren und auf Industriebaustellen im Rhein-Main-Gebiet, ist Ausbilder und Prüfer für Krane, Hubarbeitsbühnen und Teleskopmaschinen sowie Sicherheitsbeauftragter. Bei Einsätzen im Ausland kennt man ihn als „German Troubleshooter“ – der, den man ruft, wenn es auf der Baustelle klemmt. Was Qualität heißt, hat er nicht aus einem Handbuch, sondern von seinem Vater gelernt: Made in Germany als Anspruch an die eigene Arbeit, nicht als Etikett. Deshalb steht sie bei Omega Mounting an erster Stelle – vor Tempo und vor Preis. Die Ratgeber hier schreibt er aus dieser Praxis: Was auf unseren Baustellen funktioniert, steht drin – was nur in der Norm steht, nicht.
Häufig gestellte Fragen
Die Regalnorm DIN EN 15635 verlangt eine Prüfung durch eine befähigte Person mindestens alle zwölf Monate; auch die Prüfregel für Arbeitsmittel nennt ein Jahr als bewährte Prüffrist, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Zusätzlich sind Sichtkontrollen vorgesehen, üblicherweise wöchentlich, und nach Montage, Umbau oder Anfahrschaden ist das Regal anlassbezogen zu prüfen.
Eine zur Prüfung befähigte Person mit Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher Tätigkeit im Umfeld von Regalanlagen und passender Weiterbildung – etwa qualifizierte Monteure von Herstellern und Wartungsfirmen oder geschultes Betreiberpersonal. Sie muss weisungsfrei prüfen können, darf wegen ihrer Befunde nicht benachteiligt werden und wird vom Arbeitgeber schriftlich bestellt.
Grün: Das Bauteil gilt als sicher, wird markiert und beobachtet. Orange: gefährliche Beschädigung, die baldmöglichst behoben wird; ein entlastetes Feld darf vorher nicht wieder beladen werden. Rot: sehr schwere Beschädigung, sofort entlasten und sperren. Die Grenzwerte der Norm liegen bei 3 beziehungsweise 5 Millimetern je Meter für Stützen und 10 Millimetern je Meter für Verbände.
Im Regelfall wird das Bauteil ausgetauscht. Die Regalnorm lässt Reparaturen nur mit Genehmigung des Lieferanten zu; der zuständige Fachausschuss der Unfallversicherung hält Reparaturen durch Dritte für zulässig, wenn der Reparateur die Tragfähigkeit wie im Neuzustand garantiert, bescheinigt und auf Verlangen nachweist. Zurückbiegen ist keine Instandsetzung.
Die betroffenen Felder werden Gasse für Gasse ausgelagert und abgesperrt, Stapler- und Montagebereich getrennt, während das übrige Lager weiterläuft. Ersatzteile werden anhand des Prüfprotokolls vorab beschafft, damit der Austausch in einem Einsatz abgeschlossen und die Gasse nach Prüfung freigemeldet wird – in Fulda binnen zwei Tagen.
An den Ecken von Regalen, die mit frei fahrenden Flurförderzeugen bedient werden, muss ein Anfahrschutz stehen, der im Boden verankert, mindestens 400 Millimeter hoch und nicht mit der Regalstütze verbunden ist. Stützenschutz an einzelnen Stützen darf dagegen direkt am Profil sitzen.
Ja, die Prüfpflicht gilt für alle Regalarten, sobald sie Schäden verursachenden Einflüssen wie Staplerbetrieb ausgesetzt sind. Für Kragarmregale liegen meist keine Verformungsgrenzwerte vor; dann ist jede sicherheitsrelevante Beschädigung zu beheben.
Ja, die Systematik aus Sichtkontrolle, Jahresprüfung, Einstufung, Entlastung und Instandsetzung gilt für jede Regalanlage, die mit Flurförderzeugen bedient wird – ob Kragarmregal im Maschinenbau, Palettenregal im Ersatzteillager eines Rechenzentrums oder Fachbodenregal in der Werkstatt. Die Grenzwerte der Ampel gelten allerdings nur für Palettenregale.
Schicken Sie uns über das Kontaktformular drei Angaben: das Prüfprotokoll mit Gefahrenstufen, den Regaltyp und Fotos der Belastungsschilder. Wir melden uns, vereinbaren bei Bedarf eine Begehung – von Rodgau aus in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg kurzfristig – und Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Ersatzteilbedarf, Reihenfolge der Gassen und Einsatzdauer; bei älteren Anlagen ohne Lieferant klären wir vorab Nachfertigung oder Feldersatz. Ihr Ansprechpartner ist Tobias Schott, im Störfall über die 24-Stunden-Hotline.