- Guide – Maintenance & Servicing
Wesentliche Veränderung einer Maschine: Altmaschine umbauen ab 2027
By Tobias Schott · Reading time approx. 23 minutes · Last updated: October 2026
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, kurz Maschinenverordnung – und sie legt erstmals fest, wann der Umbau einer vorhandenen Maschine als wesentliche Veränderung gilt. Wer dann wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten. Die Prüffrage gehört deshalb vor die Beauftragung, nicht hinter den Umbau.
Die Presse ist zwanzig Jahre alt, die Mechanik ist gut, aber die Produktion braucht mehr Takt. Die Förderstrecke soll einen Abschnitt länger werden. Die Verpackungsmaschine bekommt ein Lichtgitter, weil die Berufsgenossenschaft es angemahnt hat. Drei Alltagsfälle, drei Umbauten – und ab dem 20. Januar 2027 bei jedem die Frage: Ist das eine wesentliche Veränderung einer Maschine? Denn mit der Maschinenverordnung gilt europaweit eine Definition dafür, und die Folge ist klar beschrieben: Wer wesentlich verändert, steht für die veränderte Maschine wie ein Hersteller gerade.
Das ist kein Grund zur Aufregung, aber ein Grund zur Reihenfolge. Die meisten Umbauten, die wir als Montagebetrieb ausführen, sind Instandsetzungen oder Nachrüstungen, die eine Anlage sicherer machen. Einige wenige verändern Funktion, Leistung oder Steuerung – und genau die brauchen vor der Bestellung eine Beurteilung durch den Hersteller oder einen Fachkundigen. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern, was sich ändert, wie sich Instandsetzung, Verbesserung und wesentliche Veränderung unterscheiden, wer entscheidet und was ein Montagebetrieb dabei leistet. Er vertieft unseren Grundlagenartikel zum Retrofit einer Förderanlage, der die technische Seite der Modernisierung beschreibt. Geschrieben aus Sicht eines Montage- und Instandhaltungsbetriebs aus Rodgau bei Frankfurt – nicht aus Sicht einer Kanzlei.
Key points at a glance
- Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung; sie löst die bisherige Richtlinie ab und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
- Die Maschinenverordnung definiert erstmals die wesentliche Veränderung einer Maschine – sinngemäß eine nachträgliche, vom Hersteller nicht vorgesehene Änderung, die eine neue Gefährdung schafft oder ein Risiko erhöht und zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig macht.
- Wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten: Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für die veränderte Maschine.
- Gleichartige Instandsetzung und reines Umsetzen sind keine wesentliche Veränderung; Nachrüstungen, die nur die Sicherheit erhöhen, sind in der Regel keine – entscheiden darf das aber nicht der Montagebetrieb.
- Die Beurteilung liegt beim Betreiber, fachlich getroffen durch den Hersteller oder einen Fachkundigen für Konformitätsbewertung – vor der Beauftragung, nicht nach dem Umbau.
- Ein Montagebetrieb setzt mechanisch um, trennt im Angebot Ersatz von Veränderung, dokumentiert mit Fotos vorher und nachher und übergibt an Hersteller oder Fachkundigen.
- Ab 2027 sollten Sie zu jedem Umbau in der Hand haben: Beschreibung der Änderung, Beurteilung, Freigabe, Leistungsnachweis, Fotos und die Prüfung nach Instandsetzung.
Was ist eine wesentliche Veränderung einer Maschine?
Eine wesentliche Veränderung einer Maschine ist – sinngemäß nach der Maschinenverordnung – eine Änderung nach dem Inverkehrbringen, die der Hersteller nicht vorgesehen hat und die eine neue Gefährdung schafft oder ein vorhandenes Risiko so erhöht, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig werden. Die Änderung kann körperlich sein, etwa ein stärkerer Antrieb, oder digital, etwa eine neue Steuerungssoftware. Die Folge: Die veränderte Maschine gilt wie eine neue, und wer sie verändert hat, trägt die Pflichten eines Herstellers.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung – ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, klären Sie mit dem Hersteller oder einem Fachkundigen für Konformitätsbewertung. Was wir beitragen können, ist die Übersetzung in die Montagepraxis: Welche Umbauten sind typischerweise unkritisch, welche sind Prüffälle, und wie bereiten Sie die Prüfung vor?
Drei Stufen: Instandsetzung, Verbesserung, wesentliche Veränderung
Die Instandhaltung kennt drei Stufen, und die neue Definition trifft nur die dritte.
- Instandsetzung (repair and overhaul) stellt den Sollzustand wieder her: Lager, Kette, Rolle, Antrieb werden gleichartig ersetzt, ein Halter wird nachgeschweißt, eine Schiene ausgerichtet. Die Maschine kann danach, was sie vorher konnte. Keine neue Gefährdung, kein höheres Risiko.
- Improvement macht die Maschine sicherer oder zuverlässiger, ohne ihre Funktion zu erweitern: ein zusätzlicher Not-Aus-Taster, eine Schutztür mit Schalter, ein Lichtgitter an einer vorhandenen Übergabestelle. Das Risiko sinkt. Solche Nachrüstungen sind in der Regel keine wesentliche Veränderung – aber eine Prüffrage, weil jede Schutzeinrichtung richtig in die Sicherheitskette eingebunden sein muss.
- Wesentliche Veränderung erweitert, beschleunigt oder verändert die Funktion: höhere Geschwindigkeit, höhere Last, ein neuer Arbeitsbereich, eine andere Steuerungslogik, eine zusätzliche Bearbeitungsstation. Hier entsteht typischerweise eine neue Gefährdung oder ein höheres Risiko, und die Prüffrage endet häufig mit Ja.
Die Grenze zwischen Stufe zwei und drei zieht nicht der Umfang der Arbeit, sondern das Risiko danach. Ein Schweißtag an einer Ölwanne kann unkritisch sein, ein Parameter in der Steuerung kann wesentlich sein.
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027?
Mit der Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung – unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne Übergangsphase mit Wahlrecht und mit einer eigenen Definition der wesentlichen Veränderung. Bis zum 19. Januar 2027 werden Maschinen noch nach dem alten Recht in Verkehr gebracht, ab dem Tag danach nur noch nach der Verordnung.
Vier Unterschiede, die den Betreiber betreffen
- Verordnung statt Richtlinie. Eine Richtlinie musste jedes Land in eigenes Recht umsetzen. Eine Verordnung gilt direkt. Für Sie heißt das: Der Text, der gilt, ist in Rodgau derselbe wie in jedem anderen Mitgliedstaat.
- Kein Wahlrecht am Stichtag. Es gibt keine Phase, in der Hersteller oder Betreiber zwischen altem und neuem Recht wählen. Was ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, folgt dem neuen Recht – und dazu zählt eine Altmaschine, die wesentlich verändert wurde.
- Erstmals definiert. Bisher gab es im alten Recht keine Definition der wesentlichen Veränderung. In Deutschland half seit 2015 das Interpretationspapier des Bundesarbeitsministeriums und der Länder mit einer dreistufigen Prüfung: Entsteht eine neue Gefährdung oder ein höheres Risiko? Reichen die vorhandenen Schutzmaßnahmen? Lässt sich das Risiko mit einfachen Schutzeinrichtungen beherrschen? Diese Praxis hat viele Betreiber durch Umbauten geführt. Künftig steht die Definition in der Verordnung selbst – mit demselben Kern: neue Gefährdung oder höheres Risiko, vom Hersteller nicht vorgesehen.
- Digitale Veränderungen zählen mit. Die Maschinenverordnung 2023/1230 schließt Veränderungen an Software und Steuerung ausdrücklich ein – ein Retrofit der Steuerung ist damit kein Sonderfall mehr, sondern ein Prüffall wie ein mechanischer Umbau.
Was sonst neu ist – nur als Hinweis
Die Verordnung bringt weitere Themen mit, die vor allem Hersteller betreffen: Schutz der Steuerung vor Manipulation und Angriffen von außen, Anforderungen an selbstlernende Funktionen, die Möglichkeit einer digitalen Betriebsanleitung. Für einen Betreiber, der eine Altmaschine mechanisch umbaut, spielen sie selten eine Rolle. Für einen Betreiber, der eine vernetzte Steuerung nachrüstet, gehören sie in das Gespräch mit dem Steuerungsbauer.
Für Maschinen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden und unverändert weiterlaufen, ändert der Stichtag nichts. Die Pflichten des Betreibers aus dem Arbeitsschutz – Gefährdungsbeurteilung, wiederkehrende Prüfung, sicherer Zustand – bestehen unabhängig davon weiter. Welche das sind, ordnet unser Ratgeber zu den inspection obligations for operators.
Vier Fälle aus der Montagepraxis: Wann wird aus dem Umbau eine wesentliche Veränderung einer Maschine?
Aus dem Umbau wird in der Montagepraxis dann eine wesentliche Veränderung einer Maschine, wenn Kapazität, Funktion oder Steuerung geändert werden; Umsetzen, gleichartiger Austausch und das Nachrüsten einer Schutzeinrichtung sind nach unserer Erfahrung die unkritischen oder nur zu prüfenden Fälle. Die Tabelle zeigt die vier Fälle, denen wir am häufigsten begegnen – als Lesart eines Montagebetriebs, nicht als Rechtsfeststellung.
| Fall aus der Praxis | Unsere Lesart | Why | Wer beurteilt |
|---|---|---|---|
| Maschine unverändert umsetzen – am selben Standort oder in eine andere Halle. | Keine Veränderung. | Die Maschine ist danach dieselbe; neu sind Fundament, Ausrichtung und Anschlüsse. | Betreiber mit befähigter Person für die Prüfung nach Wiederaufstellung. |
| Gleichartiger Austausch von Lager, Kette, Rolle, Antrieb oder Weichenschuh. | Instandsetzung, keine Veränderung. | Gleiche Funktion, gleiche Leistung, Sollzustand wiederhergestellt. | Betreiber; Prüfung nach Instandsetzung durch befähigte Person. |
| Schutzeinrichtung nachrüsten: Not-Aus-Taster, Schutztür, Lichtgitter an vorhandener Stelle. | Prüffrage – meist keine Veränderung. | Das Risiko sinkt; die Einbindung in die Sicherheitskette muss aber stimmen. | Hersteller oder Fachkundiger beurteilt, Betreiber dokumentiert. |
| Kapazität, Funktion oder Steuerung ändern: mehr Takt, mehr Last, neuer Abschnitt, neue Logik. | Prüffrage – mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich. | Neue Gefährdung oder höheres Risiko ist der Regelfall. | Hersteller oder Fachkundiger für Konformitätsbewertung – vor der Beauftragung. |
Der fünfte Fall: Verkettung
Wer mehrere Maschinen zu einer Linie verbindet – Zuführung, Bearbeitung, Abtransport unter einer gemeinsamen Steuerung –, schafft unter Umständen eine Gesamtheit von Maschinen. Für die gilt die Konformitätsbewertung als Ganzes, auch wenn jede einzelne Maschine ihre eigene Kennzeichnung trägt. Dieser Fall gehört früh zum Hersteller oder Fachkundigen, weil er sich nicht mehr auf eine Maschine beschränkt. Wie ein unverändertes Umsetzen abläuft, beschreibt unser Ratgeber Maschine umsetzen; den Weg über Zerlegung und Wiederaufbau zeigt der Ratgeber zur Dismantling and reinstallation.
Wer entscheidet, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt – und wann?
Die Verantwortung trägt der Betreiber, der den Umbau veranlasst; die fachliche Beurteilung trifft der Hersteller der Maschine oder ein Fachkundiger für Konformitätsbewertung; der richtige Zeitpunkt ist vor der Beauftragung. Ein Montagebetrieb liefert dafür den Leistungsumfang, beurteilt aber nicht.
Der Betreiber
Der Betreiber entscheidet, dass umgebaut wird, und er steht dafür gerade, dass vorher geprüft wurde. Zwei Pflichten laufen dabei nebeneinander. Die eine kommt aus dem Produktrecht: die Frage, ob aus dem Umbau eine neue Maschine wird. Die andere kommt aus dem Arbeitsschutz: Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert wird, wenn sich ein Arbeitsmittel oder seine Nutzung ändert – unabhängig davon, wie die erste Frage ausgeht. Wer wofür geradesteht, beschreibt unser Ratgeber zur operator responsibility in maintenance.
Der Hersteller oder ein Fachkundiger
Der Hersteller kennt seine Risikobeurteilung und weiß, welche Änderungen er vorgesehen hat. Gibt es den Hersteller nicht mehr oder antwortet er nicht, übernimmt ein Fachkundiger für Konformitätsbewertung – eine Fachkraft für Maschinensicherheit, ein Prüfinstitut oder ein Ingenieurbüro mit dieser Qualifikation. Das Ergebnis ist eine schriftliche Beurteilung: wesentliche Veränderung ja oder nein, mit Begründung.
Der Zeitpunkt
Die Prüffrage gehört in die Planung, nicht in die Abnahme. Wer sie erst stellt, wenn der Umbau fertig ist, hat drei schlechte Optionen: nachträglich bewerten lassen, zurückbauen oder mit einer offenen Frage weiterfahren. Wer sie vorher stellt, kann den Umbau noch so gestalten, dass kein neues Risiko entsteht – etwa mit einer einfachen trennenden Schutzeinrichtung statt eines Eingriffs in die Sicherheitssteuerung.
Die Prüffrage vor der Beauftragung: Fünf Fragen, die vor dem Umbau geklärt sein müssen
Vor der Beauftragung eines Umbaus sollten fünf Fragen schriftlich beantwortet sein: Was genau wird geändert? Hat der Hersteller diese Änderung vorgesehen? Entsteht eine neue Gefährdung oder steigt ein Risiko? Ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme nötig? Und wer dokumentiert das Ergebnis? Die Antworten sind die Grundlage für die Beurteilung durch den Hersteller oder Fachkundigen.
- Was wird geändert? Eine Beschreibung in Sätzen, die ein Außenstehender versteht: welche Baugruppe, welche Funktion, welcher Parameter. „Antrieb tauschen“ reicht nicht – gleichartig oder stärker, gleiche Drehzahl oder höhere?
- Vom Hersteller vorgesehen? Optionen aus der Betriebsanleitung, Umrüstsätze, freigegebene Erweiterungen sind vorgesehen. Alles andere ist es zunächst nicht.
- Neue Gefährdung oder höheres Risiko? Schnellere Bewegung, höhere Kraft, neue Einzugstelle, veränderter Nachlauf, neuer Zugang für den Bediener.
- Zusätzliche Schutzmaßnahme nötig? Wenn ja: einfache trennende Schutzeinrichtung oder Eingriff in die Sicherheitssteuerung? Der Unterschied entscheidet häufig über das Ergebnis.
- Wer dokumentiert? Beurteilung, Freigabe, Leistungsnachweis, Fotos, Prüfung – mit Namen und Datum.
Die fünf Fragen passen auf ein Blatt. Am besten liegt es ausgefüllt neben dem Angebot, bevor die Bestellung geschrieben wird. Und am besten steht der Umbau mit einem festen Fenster im Jahresplan – wie Sie Stillstandsfenster, Prüftermine und Pakete für das Jahr festlegen, zeigt unser Schwesterartikel zum Instandhaltungskalender.
Was ein Montagebetrieb beim Umbau leistet – und was nicht
Ein Montagebetrieb setzt einen Umbau mechanisch um, nachdem der Betreiber ihn freigegeben hat, trennt im Angebot Ersatz von Veränderung, dokumentiert mit Fotos vorher und nachher und übergibt die Unterlagen an Hersteller oder Fachkundigen. Er beurteilt nicht, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, und er erstellt weder Risikobeurteilung noch Konformitätserklärung.
Was wir leisten
- Befundung und Leistungsbeschreibung. Wir schreiben auf, was ersetzt und was verändert wird – in getrennten Positionen.
- Mechanische Umsetzung nach Freigabe. Demontage, Schweißarbeit, Anbau, Ausrichten, Befestigen, Hebetechnik, Probelauf.
- Montage von Schutzeinrichtungen und Komponenten. Haltebleche, Taster, Schutztüren, Halter für Sensoren – nach Vorgabe des Herstellers oder Fachkundigen; was Nachrüstungen technisch bedeuten, steht in unserem Ratgeber Sicherheitseinrichtungen nachrüsten.
- Documentation. Fotos vorher und nachher, Montageprotokoll, Drehmomentprotokoll wo nötig, Leistungsnachweis mit Datum.
- Übergabe. Die Unterlagen gehen an den Betreiber und auf Wunsch direkt an Hersteller oder Fachkundigen, damit die Beurteilung und die Prüfung nach Instandsetzung darauf aufbauen können.
Was wir nicht leisten – und vorher sagen
Wir beurteilen nicht, ob ein Umbau eine wesentliche Veränderung ist. Wir erstellen keine Risikobeurteilung, programmieren keine Steuerung, ändern keine Sicherheitsfunktion und stellen keine Konformitätserklärung aus. Elektrische Einspeisung und elektrische Prüfung liegen beim Elektrofachbetrieb, Standsicherheit bei größeren Anbauten beim Tragwerksplaner, die wiederkehrende Prüfung bei der befähigten Person. Ein Montagebetrieb, der Ihnen „Umbau inklusive CE“ verspricht, hat entweder einen Fachkundigen im Haus oder verspricht zu viel. Wir sagen vor der Beauftragung, wo unsere Leistung endet – und wen Sie für den Rest brauchen.
Altmaschine umbauen oder ersetzen?
Ob Sie eine Altmaschine umbauen oder ersetzen, entscheiden vier Kriterien: der Zustand der Mechanik, die Ersatzteillage, der Umfang der Änderung und die Dokumentationslage. Das neue Recht verschiebt dabei ein Gewicht: Eine Änderung, die zur wesentlichen Veränderung führt, bringt Herstellerpflichten mit – und die gehören in die Rechnung.
| Criterion | Spricht für Umbau | Spricht für Ersatz |
|---|---|---|
| Zustand der Mechanik. | Gestell, Führungen, Lagerstellen tragen noch Jahre. | Verschleiß an tragenden Teilen, Risse, Korrosion. |
| Ersatzteillage. | Teile lieferbar oder in der Werkstatt nachfertigbar. | Steuerung, Antrieb und Mechanik gleichzeitig abgekündigt. |
| Umfang der Änderung. | Gleichartiger Ersatz, Schutzeinrichtung ergänzen, kleiner Anbau. | Neue Funktion, mehr Leistung, neue Steuerungslogik – mit Herstellerpflichten. |
| Dokumentationslage. | Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Schaltpläne vorhanden. | Unterlagen fehlen, frühere Umbauten unbekannt. |
Wenn Steuerung oder Baugruppen nicht mehr lieferbar sind, hilft unser Ratgeber Ersatzteile nicht mehr lieferbar mit den Wegen Nachfertigung, Retrofit und Ersatz. Und wer statt des Umbaus eine gebrauchte Maschine kaufen will, sollte deren Umbaugeschichte kennen – die Fragen dazu stehen im Ratgeber Inspecting a used machine.
Eine ehrliche Faustregel aus der Montage: Je älter die Maschine und je dünner die Unterlagen, desto teurer wird eine Beurteilung – weil der Fachkundige dann vieles nachträglich ermitteln muss, was ein Hersteller in seinen Akten hat. Das ist kein Grund gegen den Umbau. Es ist ein Grund, früh zu fragen.
Welche Dokumente sollten Sie ab 2027 nach einem Umbau in der Hand haben?
Nach einem Umbau sollten Sie ab 2027 sechs Dinge in der Anlagenakte haben: die Beschreibung der Änderung, die Beurteilung durch Hersteller oder Fachkundigen, Ihre Freigabe, den Leistungsnachweis des Montagebetriebs, Fotos vorher und nachher und die Prüfung nach Instandsetzung. Fällt die Beurteilung auf „wesentliche Veränderung“, kommen die Unterlagen des Herstellerverfahrens hinzu – Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Konformitätserklärung, Kennzeichnung.
- Beschreibung der Änderung. Aus dem Prüffragen-Blatt, mit Datum und Anlass.
- Beurteilung. Schriftlich, mit Ergebnis und Begründung, von Hersteller oder Fachkundigem.
- Freigabe. Die Entscheidung des Betreibers, den Umbau in dieser Form zu beauftragen.
- Leistungsnachweis. Was der Montagebetrieb ersetzt und was er verändert hat – getrennt.
- Fotos vorher und nachher. Sie beantworten Jahre später die Frage, wie die Maschine vor dem Umbau aussah.
- Prüfung nach Instandsetzung. Durch die befähigte Person, mit Aufzeichnung, bevor die Maschine wieder in den Regelbetrieb geht.
Die Übergabe nach dem Umbau folgt denselben Regeln wie die Übergabe einer neuen Anlage: Probelauf, Funktionsprüfung, Restpunkteliste, Unterweisung. Wie das abläuft, steht in unserem Ratgeber zur commissioning and handover of a plant.
How we do it in the Rhine-Main region
Im Rhein-Main-Gebiet erreichen uns Umbauanfragen aus Produktion, Logistik und Rechenzentren in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg – und die erste Frage bei der Begehung ist seit einiger Zeit dieselbe: Ist das noch Instandsetzung, oder wird das etwas anderes? Wer eine Maschine umbauen will im Rhein-Main-Gebiet, bekommt von uns eine Leistungsbeschreibung, die Ersatz und Veränderung trennt, und den Hinweis, mit wem die Prüffrage zu klären ist, bevor wir anfangen.
Wir übernehmen den mechanischen Teil – Demontage, Schweißarbeit, Anbau, Ausrichten, Hebetechnik, Probelauf – und koordinieren Elektrofachbetrieb, Prüfer und, wenn gewünscht, den Herstellerservice. Was wir an Maintenance and servicing for industrial plants leisten, steht auf unserer Leistungsseite. Die Werkstatt in Rodgau fertigt Haltebleche, Trägerplatten, Gestelle und Ölwannen nach Aufmaß – also die Teile, die ein Umbau an einer Altmaschine fast immer braucht.
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Wir sagen Betreibern in Dietzenbach, Rüsselsheim oder Mainz auch, wenn ein Wunsch aus unserer Sicht eine Prüffrage ist, die der Hersteller beantworten muss. Das kostet manchmal einen Termin. Es spart den Rückbau.
How we do it in practice
Fünf Einsätze aus unserem Auftragstagebuch zeigen die Fälle aus diesem Ratgeber. Keiner davon hatte einen Bezug zum neuen Recht – alle liegen vor dem Stichtag, und die Einordnung je Einsatz ist unsere Lesart als Montagebetrieb, keine Rechtsfeststellung.
Prüfstand in München: mechanische Änderung ohne neue Funktion
During the Prüfstandumbau in München haben wir an einem hydraulisch bewegten Prüfstand in einem Automobilwerk die vorhandene Hydraulikleitung umgebaut und eine umlaufende Ölwanne um das Betonfundament montiert. Die Wanne wurde gedübelt und verschraubt, Ecken und Übergänge wurden verschweißt, damit kein Öl austreten kann. Mehrere Ablasshähne und Schläuche fangen austretendes Öl auf. Geschliffen, grundiert, lackiert, der Spalt zur Betonwand ölbeständig abgedichtet. Im beengten Kellerraum arbeiteten wir mit Schweißabsaugung und Frischluftzufuhr.
Unsere Lesart: Der Prüfstand kann danach, was er vorher konnte – geändert wurden Leitungsführung und Auffangwanne, nicht Kraft, Weg oder Steuerung. Eine mechanische Änderung ohne neue Funktion, die wir mit Fotos und Leistungsbeschreibung dokumentiert haben.
Sortieranlage am Flughafen Frankfurt: Schutzeinrichtung nachgerüstet – die Prüffrage
During the Nachrüsten von 32 Not-Aus-Tastern an einer Sortieranlage am Flughafen Frankfurt wurde eine bestehende Paket-Sortieranlage nach einer Erweiterung auf einen neuen Sicherheitsstand gebracht. Zwei Monteure arbeiteten an zwei Einsatztagen in den Stillstandszeiten. Für jeden Taster wurde vor dem Fenster ein Halteblech passend zur Einbausituation vorbereitet, dann montiert, ausgerichtet, verschraubt und in den bestehenden Not-Aus-Kreis eingebunden. Nach der Einbindung wurde die Funktion der gesamten Kette geprüft, bevor die Anlage in den Regelbetrieb ging.
Unsere Lesart: Das ist Fall drei aus der Tabelle. Die Anlage ist danach sicherer als vorher, und das Risiko sinkt. Trotzdem ist es eine Prüffrage – nicht wegen der Taster, sondern wegen der Erweiterung davor und der Einbindung in die Sicherheitskette. Ob das Nachrüsten einer Schutzeinrichtung an einer Maschine eine wesentliche Veränderung ist, beurteilt der Fachkundige; der Betreiber hat die Antwort dokumentiert.
Elektrohängebahn in Frankfurt: gleichartige Instandsetzung
With the maintenance of an overhead monorail system in Frankfurt ging es um eine rund dreißig Jahre alte Anlage mit etwa hundert Weichen in zwei Betriebsbereichen. In mehreren Wochenendstillständen – teils rund 36 Stunden zwischen Produktionsende am Samstag und Wiederanlauf am Montag – wurden Lauf- und Führungsrollen getauscht, Weichenschuhe und Bolzen ersetzt und eingestellt, Endlagen justiert, abgerissene Halter nachgeschweißt. Eingelaufene Fahrschienen wurden um mehrere Zentimeter versetzt, nicht fluchtende Übergänge ausgerichtet, stillgelegte Weichen wieder in Betrieb genommen.
Unsere Lesart: Fall zwei. Gleichartiger Ersatz von Verschleißteilen, Sollzustand wiederhergestellt, keine neue Funktion. Das Versetzen der Schienen verlagert die Endlagen auf weniger verschlissene Bereiche – es ändert nicht, was die Bahn tut.
Arbeitsplattform in Mannheim: Anbau an den Bestand
With the Montage einer Arbeitsplattform in einem Automobilbetrieb in Mannheim wurde über einer bestehenden Produktionsanlage mit Förderbändern eine Plattform aus Aluminiumprofilen und Gitterrosten montiert. Sie musste vor Ort an die Maschine angepasst werden: Öffnungen so klein, dass Wartungspersonal sicher stehen kann, Standfüße so gestellt, dass Funktion und Abläufe der Anlage nicht beeinträchtigt werden. Dazu umlaufender Handlauf, Klapptüren und Bordbretter.
Unsere Lesart: Ein Anbau, der die Anlage nicht verändert, aber den Zugang zu ihr. Genau das ist die Frage, die ein Betreiber vorher stellt: Entsteht durch den neuen Zugang eine neue Gefährdung – etwa ein Eingriff in einen laufenden Bereich? Hier war die Plattform so geplant, dass die Anlage unberührt blieb. Die Standsicherheit einer Plattform gehört zum Lieferanten des Systems und bei Bedarf zum Tragwerksplaner.
Klapprampen in Frankfurt: Ersatz durch ein neues Produkt
During the Austausch von Klapprampen in einem Logistikzentrum in Frankfurt haben zwei Mechatroniker an einem Einsatztag zwei handbetriebene Klapprampen gegen zwei hydraulische getauscht. Die Altrampen wurden mit dem Trennschleifer abgetrennt, die neuen im MAG-Verfahren mit der bestehenden Stahlkonstruktion verschweißt, Stützfüße ausgerichtet, Hydraulik angeschlossen, zwei Schaltschränke gesetzt und angeklemmt. Die endgültige Einspeisung übernahm später der Elektrofachbetrieb des Betreibers.
Unsere Lesart: Das ist kein Umbau einer Altmaschine, sondern der Ersatz durch ein neues, komplettes Produkt des Herstellers – mit dessen Konformität. Unsere Leistung war Montage und Anschluss; die Schnittstelle zur Einspeisung stand vorher fest. Der Fall zeigt, wo die Herstellerpflicht bleibt, wenn man nicht umbaut, sondern ersetzt.
Steht bei Ihnen ein Umbau an, bei dem Sie die Prüffrage noch nicht gestellt haben?
Then get in touch with us. Bei einer Begehung in Frankfurt, Offenbach, Hanau oder anderswo im Rhein-Main-Gebiet gehen wir Ihren Umbau mit dem Blick des Montagebetriebs durch: Was ist Ersatz, was ist Veränderung, was gehört vorher zum Hersteller oder Fachkundigen – und was können wir danach mechanisch umsetzen?
What this means for your role
For buyers: Bestellen Sie Umbauten erst, wenn die Beurteilung vorliegt – und verlangen Sie Angebote, die Ersatz und Veränderung in getrennten Positionen zeigen. Fragen Sie jeden Anbieter, was er zur Prüffrage beiträgt und was nicht. Ein Angebot „Umbau inklusive CE“ ohne benannten Fachkundigen ist ein Hinweis, genauer nachzufragen.
For designers: Planen Sie Änderungen an Bestandsmaschinen so, dass kein neues Risiko entsteht, wo es vermeidbar ist: einfache trennende Schutzeinrichtungen statt Eingriff in die Sicherheitssteuerung, Anbauten ohne Zugriff in laufende Bereiche. Nehmen Sie die fünf Prüffragen in das Leistungsverzeichnis auf, damit Bieter sie beantworten müssen.
For project managers and site managers: Als Projektleiter halten Sie die Reihenfolge: Beschreibung, Beurteilung, Freigabe, dann Montage. Als Bauleiter geben Sie keinen Umbau frei, für den die Beurteilung fehlt, und Sie nehmen nach dem Umbau mit Protokoll, Fotos und Prüfung ab – auch, wenn das Ergebnis „keine wesentliche Veränderung“ lautet.
For maintenance managers: Führen Sie zu jeder Maschine eine Umbauhistorie: was wann geändert wurde, wer beurteilt hat, wo die Freigabe liegt. Ab 2027 ist diese Akte Ihr stärkstes Dokument – gegenüber Prüfern, Versicherern und dem nächsten Fachkundigen. Und lassen Sie sich nicht in Umbauten drängen, deren Prüffrage noch offen ist.
Für Geschäftsführung und Betreiber: Die Herstellerpflichten nach einer wesentlichen Veränderung liegen bei Ihrem Unternehmen, nicht beim Montagebetrieb. Das ist kein Grund, Umbauten zu lassen – aber ein Grund, sie zu ordnen: Prüffrage vor Bestellung, Beurteilung schriftlich, Akte vollständig.
Prüffragen-Blatt Umbau: Vorlage zum Anfordern
Das Prüffragen-Blatt Umbau ist ein einseitiges Blatt für die Zeit vor der Beauftragung. Es enthält die Felder Beschreibung der Änderung, vom Hersteller vorgesehen ja/nein, neue Gefährdung ja/nein, Risiko erhöht ja/nein, zusätzliche Schutzmaßnahme nötig ja/nein, Entscheidung durch Hersteller oder Fachkundigen, Freigabe und die Liste der Dokumente. Rechtsfolgen-Text und Musterbewertungen enthält es bewusst nicht – die Beurteilung gehört dem Fachkundigen. Fordern Sie das Blatt über unser Contact form an – Stichwort „Prüffragen-Blatt Umbau“.
Why Omega Mounting?
Wir sitzen in Rodgau bei Frankfurt, fertigen in der eigenen Werkstatt die Teile, die ein Umbau an einer Altmaschine braucht, und sind über unsere 24-Stunden-Hotline erreichbar. Die verlinkten Einsätze zeigen, wie wir Umbauten anfassen: Ölwanne und Hydraulikleitung an einem Prüfstand, 32 Not-Aus-Taster mit vormontierten Halteblechen in zwei Einsatztagen, eine Elektrohängebahn über mehrere Wochenenden gleichartig instand gesetzt. Wir behaupten keine Kompetenz für Konformitätsbewertung – wir liefern das, was Hersteller und Fachkundige brauchen: Leistungsbeschreibungen, die trennen, Fotos, die zeigen, und Nachweise, die datiert sind. Wenn Sie für Ihren Umbau einen Partner suchen, der Mechanik, Hebetechnik und Werkstatt aus einer Hand bringt und vorher sagt, wo seine Leistung endet, get in touch.
Conclusion
Ab dem 20. Januar 2027 beantwortet die Maschinenverordnung, was eine wesentliche Veränderung einer Maschine ist – und wer sie vornimmt, trägt Herstellerpflichten. Für die meisten Umbauten in der Instandhaltung ändert das wenig: Gleichartiger Ersatz, Umsetzen und Nachrüstungen, die sicherer machen, bleiben, was sie waren. Für Umbauten, die Leistung, Funktion oder Steuerung ändern, ändert es die Reihenfolge: erst beschreiben, beurteilen lassen und freigeben, dann montieren. Wir setzen den mechanischen Teil um und dokumentieren ihn so, dass Hersteller und Fachkundige damit arbeiten können. Wenn Sie wissen möchten, welcher Ihrer geplanten Umbauten Ersatz und welcher Veränderung ist, schicken Sie uns die Anlage, die geplante Änderung und Ihr Zeitfenster. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, was wir übernehmen und was vorher geklärt gehört.
Planning maintenance, moving in or installation in the Rhine-Main region?
Tell us briefly what it is about – we will come back to you with an honest assessment.
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About the author
Tobias Schott
Managing director of Omega Mounting GmbH, Rodgau · more than 20 years of hands-on experience in installation and maintenance
A trained mechatronics technician, at home in maintenance, servicing and industrial installation since 2004 – first at his father's side, since 2012 with Omega Mounting: from the overhead conveyor in Frankfurt to the crane system in a new-build hall. Plans and leads lifting operations as appointed person in data centers and on industrial sites in the Rhine-Main region, is an instructor and examiner for cranes, mobile elevating work platforms and telehandlers, and a safety officer. On jobs abroad he is known as the “German Troubleshooter” – the one you call when things get stuck on site. He learned what quality means not from a manual but from his father: Made in Germany as a standard for his own work, not as a label. That is why it comes first at Omega Mounting – before speed and before price. He writes these guides from that practice: what works on our sites is in them – what only exists in the standard is not.
Frequently asked questions
Sinngemäß dann, wenn die Änderung vom Hersteller nicht vorgesehen war und eine neue Gefährdung schafft oder ein vorhandenes Risiko so erhöht, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig werden – körperlich oder digital. Gleichartiger Ersatz und Umsetzen sind es nicht, Nachrüstungen, die nur die Sicherheit erhöhen, in der Regel auch nicht. Änderungen an Leistung, Funktion oder Steuerung sind die typischen Fälle. Ob Ihr Umbau dazugehört, beurteilt der Hersteller oder ein Fachkundiger für Konformitätsbewertung.
Ab diesem Tag gilt die Maschinenverordnung an Stelle des alten Rechts – unmittelbar, ohne Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht. Sie enthält erstmals eine Definition der wesentlichen Veränderung und schließt digitale Änderungen an Software und Steuerung ausdrücklich ein. Wer eine Maschine wesentlich verändert, wird für sie wie ein Hersteller behandelt – mit Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, technischen Unterlagen, Konformitätserklärung und Kennzeichnung.
Für Maschinen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden und unverändert weiterlaufen, ändert sich nichts – sie bleiben, was sie sind, und unterliegen weiter den Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz. Relevant wird das neue Recht für eine Altmaschine dann, wenn sie nach dem Stichtag wesentlich verändert wird. Dann gilt die veränderte Maschine als neue Maschine nach dem neuen Recht.
Nicht automatisch, aber es ist ein Prüffall. Die Verordnung zählt digitale Veränderungen ausdrücklich zur wesentlichen Veränderung, wenn sie eine neue Gefährdung schaffen oder ein Risiko erhöhen – etwa durch höhere Geschwindigkeit, andere Nachlaufzeiten oder geänderte Sicherheitsfunktionen. Ein Retrofit der Steuerung, das nur abgekündigte Bauteile gleichwertig ersetzt, kann unkritisch sein. Die Beurteilung gehört vor die Beauftragung und zum Hersteller oder Steuerungsbauer mit der entsprechenden Fachkunde.
In der Regel nicht, weil eine Schutzeinrichtung das Risiko senkt statt es zu erhöhen – das gilt für zusätzliche Not-Aus-Taster, Schutztüren mit Schalter oder ein Lichtgitter an einer vorhandenen Übergabestelle. Eine Prüffrage bleibt es trotzdem: Die Einbindung in die Sicherheitskette muss stimmen, und ein Eingriff in die Sicherheitssteuerung kann die Bewertung ändern. Lassen Sie das Ergebnis schriftlich festhalten, auch wenn es „keine wesentliche Veränderung“ lautet.
Fachlich der Hersteller der Maschine oder ein Fachkundiger für Konformitätsbewertung – eine Fachkraft für Maschinensicherheit, ein Prüfinstitut oder ein Ingenieurbüro mit dieser Qualifikation. Die Verantwortung dafür, dass diese Beurteilung vor dem Umbau eingeholt wird, liegt beim Betreiber. Ein Montagebetrieb liefert die Leistungsbeschreibung und die Dokumentation, trifft die Beurteilung aber nicht.
Die Beschreibung der Änderung, die schriftliche Beurteilung, Ihre Freigabe, den Leistungsnachweis des Montagebetriebs mit der Trennung von Ersatz und Veränderung, Fotos vorher und nachher und die Prüfung nach Instandsetzung durch die befähigte Person. Lautet die Beurteilung „wesentliche Veränderung“, kommen die Unterlagen des Herstellerverfahrens hinzu. Unabhängig vom Ergebnis wird die Gefährdungsbeurteilung der Maschine fortgeschrieben.
Ja – den mechanischen Teil nach Freigabe des Betreibers, der die Prüffrage vorher geklärt hat. Der Montagebetrieb setzt um, trennt im Angebot Ersatz von Veränderung, dokumentiert und übergibt. Was er nicht darf und nicht sollte: die Beurteilung ersetzen, in die Sicherheitssteuerung eingreifen oder eine Konformität zusichern, für die er nicht zuständig ist. Das gilt für einen Prüfstand in München wie für eine Sortieranlage in Frankfurt – und in Rechenzentren, Logistik und Lebensmittelbetrieben gleichermaßen.
Über eine kurze Anfrage mit drei Angaben: die Maschine mit Baujahr und vorhandenen Unterlagen, die geplante Änderung in Sätzen und Ihr Zeitfenster. Wir vereinbaren eine Begehung im Rhein-Main-Gebiet und schicken Ihnen eine schriftliche Einschätzung, was aus unserer Sicht Ersatz und was Veränderung ist, was vorher zum Hersteller oder Fachkundigen gehört und was wir danach mechanisch umsetzen. Ansprechpartner ist Tobias Schott – erreichbar über unser Contact form.